Liebe Rechtskundige,
mein Chef hat schon vor einiger Zeit angekündigt, daß er mich kündigen will. Dazu setzte er mich mal mit den Worten unter Druck, "seien sie vernünftig und gehen sie oder ich werde andere Mittel und Wege finden. Das Problem, das er hat, ich bin schwerbehindert. Nun hat er den Antrag zur Entlassung bei der Sozialfürsorgestelle gestellt. Ich habe mich mit einem Rechtsawalt beraten und darauf entsprechend geantwortet. Nun merkt er, daß er mich nicht kampflos los wird. Vor ca. 1 1/2 Wochen bin ich erkrankt und dadurch konnten einige Pläne von mir nicht fertiggestellt werden. Weiterhin sagt er ich hätte eine Homepage für das Büro zu erstellen und die hätte am 19.05.2000 fertig sein sollen. Nun ist es ja so, daß eine Homepage nie fertig wird, denn man muß sie pflegen. Nichts ist schlimmer als eine ungepflegte Homepage. Diese Homepage habe ich schon im März ins Internet gestellt: http://backofen-seidenzahl.virtualave.net
Der dritte Punkt ist der, daß ich Kollegen in ein neues Programm einweisen sollte, auch bis zum 19.05. Ich habe dies gemach und zwar Anfang Mai. Daß diese Kollegen dennoch nicht mit dem Programm umgehen können hat sich viele Gründe und es gibt Leute die sich sperren und andere die es nie lernen. Bestandteil meines Arbeitsvertrages ist dies allerdings nicht, ebenso die Erstellung der Homepage ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, denn ich bin ja auch kein Informatiker. Nun sind dies alles Punkte, die nicht stimmen und mir vorgeworfen werden.
Meine Fragen:
Ist das ganze Vorgehen des Chefs nicht fadenscheinig?
Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren, wie sich wehren?
Gibt es Fristen? (Dies ist die wichtigste Frage)
Mein Anwalt ist im Moment nicht erreichbar, darum wende ich mich an die Rechtskundige Gemeinde.
Ich danke jedem für eine Antwort, auch für eine, die die mich eventuell auch nur aufbaut, denn ich bin inzwischen schon ein nervliches Wrack.
Entscheidend ist, was Du möchtest
Ich verstehe Deinen Artikel so, daß Dir eine Abmahnung ausgesprochen worden ist, weil angeblich eine Homepage nicht in Ordnung war und Deine Kollegen mit der PC nicht klarkommen.
Im Gesetz steht nichts von einer Abmahnung. Sie ist von der Rspr. analog § 326 BGB entwickelt worden als Voraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung, § 1 Abs. 2 KSchG.
Man kann gegen eine Abmahnung klagen, muß es aber nicht tun (d.h. niemand kann sagen: Sie haben nicht gegen die Abmahnung geklagt, also haben Sie sie akzeptiert). Die Berechtigung der Abmahnung wird im Kündigungsschutzprozeß indirekt mitgeprüft.
Von den Hauptfürsorgestellen halte ich nicht viel. Sie erteilen im Regelfall die Zustimmung zur Kündigung. Man kann gegen die Zustimmung Widerspruch einlegen, doch ehe dieser entschieden (bzw. ein verwaltungsgerichtslicher Prozeß darum durchgefochten) ist, ist der Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht längst zuende.
Für die Klage gegen die Abmahnung gibt es keine Frist. Die Klagefrist bei Kündigungen, drei Wochen gemäß § 4 KSchG, gilt eben nur für Kündigungen.
Die „Gründe“ für die Abmahnung sind dünn. Ich würde mir als Anwalt des Arbeitgebers nicht getrauen, damit eine Kündigung auszusprechen. Der Arbeitgeber ist für das Bestehen der Kündigungsgründe in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig; kann er dem Gericht nicht klarmachen, was an der Homepage falsch ist, geht er mit seiner Kündigung zu Wasser.
Entscheidend ist, worauf Du hinausmöchtest:
a) Du könntest anstreben, aus Deiner Firma wegzugehen und einige Zehntausend Mark Abfindung mitzunehmen. Zu dieser Abfindung kommt es aber nur, wenn Du vor Gericht mit äußerster Erbitterung um Deinen VERBLEIB in der Firma kämpfst. Du solltest provozieren und auf Rücknahme der Abmahnung klagen, auf Widerruf der darin enthaltenen Behauptungen, auf Feststellung, daß Compuerausbildung für Deine Kollegen nicht zu Deinen Arbeitsaufgaben gehört.
b) Wenn Du indes eine Chance siehst, in der Firma zu bleiben, dann laß die Sache auf sich beruhen. Kommt doch eine Kündigung, so bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Ist Dein „Chef“ eigentlich der Inhaber der Firma, oder ist er nur ein bezahlter Angestellter? Ist er Inhaber, so wird alles nichts mehr, und Du solltest Konfrontationskurs fahren, um Abfindung zu erlangen. Ist er selber nur Lohnempfänger, dann kann er morgen in Ungnade gefallen sein und seinerseits zum Gericht laufen müssen, und Du winkst ihm hinterher …
weiß jemand, wie schnell ich, entgegen der normalen Kündigungsfrist, aus diesem für mich eigentlich unhaltbaren Verhältnis herauskomme, wenn ich einen neuen Job (was leider denkbar schwer ist) finden würde, vielleicht mit maximalen Gewinn? Aber auch darauf würde ich eigentlich verzichten, denn über 1/2 Jahr schlimmstes Mobbing ist mehr als genug.
Michael
Nerven behalten
Du scheinst mit den Nerven herunter zu sein. Laß Dich dagegen behandeln und übereile nichts. Du hast die Aussicht, einige Monatsnettogehälter für nichts zu bekommen, wenn Du jetzt die Nerven behältst.
Klage gegen das Mobbing.
zu den Informationen von Sadie bleibt mir nur noch anzumerken, daß viele Chefs es cool finden, eine Abmahnung zu schreiben ohne zu wissen was das eigentlich ist. Denn eine rechtsrelevante, also kündigungsanbahnende Abmahnung muß sich klar als Abmahnung bezeichnen ("…erhalten Sie hiermit eine Abmahnung…" oder Überschrift: „Abmahnung“), den Abmahnungsgrund detailliert erklären und Konsequenzen bei Nichtbeachtung ankündigen („Sollten Sie dennoch…müssen wir Ihr Arbeitsverhältnis kündigen.“). Wenn er also juristisch keine Abmahnung geschrieben hat mußt Du anders vorgehen, z. B. das Schreiben schlicht ignorieren. Trotzdem würde ich (vielleicht von der Gewerkschaft) prüfen lassen ob Du nicht aufgrund unzumutbarer Arbeitsverhältnisse kündigen und eine Abfindung einklagen kannst.