Aufführung und Urheberrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Jan 2005

Hallo,
Dass man Musikstücke nicht so ohne Weiteres aufführen darf, ist mir klar. Da will die Gema ihr Teil abhaben.

Wie aber sieht das bei literarischen Werken aus. Z.B. wenn jemand öffentlich Gedichte vortragen möchte, der Dichter aber noch nicht 75 Jahre tot ist?
Das Gedicht als ein Werk der Kunst genießt Urheberschutz. Aber auch der Vortrag ist ja eine Kunst - Oder wird gar das Gedicht erst durch den Vortrag zur Kunst?
Kann mir darüber jemand etwas sagen?
Würde mich freuen
Gruß
Eckard

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Aufführung und Urheberrecht

    Hallo Eckard,

    für den öffentlichen Vortrag von Gedichten gelten die Vorschriften genauso wie für Musik. Man unterscheidet lediglich zwischen dem Vortragsrecht für Sprachwerke, dem Aufführungsrecht für musikalische Werke und dem Vorführungsrecht für den Bereich der bildenden Kunst. Zuständig ist für den Fall des öffentlichen Vortrags von Gedichten nicht die Gema (denn es geht ja nicht um Musik), wohl aber die VG Wort, an die man sich in diesen Fällen wenden muss. Die Grenze liegt übrigens bei 70 (und nicht bei 75 Jahren).

    Herzliche Grüße

    Thomas


  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Aufführung und Urheberrecht

    Hallo,
    Dass man Musikstücke nicht so ohne Weiteres aufführen darf,
    Jedes Stück, dass veröffentlicht ist, darf aufgeführt werden. Es darf nur nicht in entstellender Weise geschehen => Erlaubnis des Autors/Verlages einholen. ist mir klar. Da will die Gema ihr Teil abhaben.
    Der Autor/Verlag meist vertreten durch den Inkassoverein genannt Gema. Wie aber sieht das bei literarischen Werken aus. Z.B. wenn
    jemand öffentlich Gedichte vortragen möchte, der Dichter aber
    noch nicht 75 Jahre tot ist?
    Bei der VG Wort anmelden, fertig. Oder auch Gema, weil die für die VG Wort auch Inkasso machen, evtl. Das Gedicht als ein Werk der Kunst genießt Urheberschutz. Aber
    auch der Vortrag ist ja eine Kunst - Oder wird gar das Gedicht
    erst durch den Vortrag zur Kunst?
    Dei der Musik ist das einfacher. Der Autor kriegt seine Kohle über die Gema, die übrigens auch für die VG Wort Geld einsammelt). Musiker kriegen bei weiterer Verwertung über die GVL noch mal ein Taschengeld dazu. Hier wird also der künstlerische Vortrag auch bewertet und extra entlohnt (aber nicht im Live-Konzert). Kann mir darüber jemand etwas sagen?
    Würde mich freuen
    Gruß
    Eckard
    Gruß

    Stefan

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Herzlichen Dank - das hilft mir weiter! (owt)


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