Was ist bei Dauerparken zu beachten?
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jan 2005
Hallo liebe Experten,
ich habe folgende Anfrage, zu der ich gerne eure Einschätzung hätte:
Jemand muss für längere Zeit beruflich ins Ausland. Seinen Wagen stellt er im Stadtgebiet ordnungsgemäß auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz ab und will ihn dort für die Dauer seiner Abwesenheit stehen lassen.
Mal abgesehen von der Gefahr, dass der Wagen geklaut werden könnte, was für "Gefahren" könnten für den Fahrzeughalter noch entstehen?
Insbesondere fällt mir da jenes ein:
Nach einigen Wochen soll an der Stelle, wo der Wagen parkt, eine Baustelle errichtet werden. Dazu werden ja dann meist einige Tage als Vorankündigung entsprechende Schilder an den Stellen platziert (gibt es hierfür Richtwerte, wie lange im Vorhinein das bekannt gemacht werden muss?), die darauf hinweisen, dass ab einem bestimmten Datum Parkverbot wegen der Baustelle ist. Nun steht der Wagen aber natürlich auch zu dem geplanten Baubeginn immer noch dort, da inzwischen ja der Halter nicht beim Auto war, weil er im Ausland ist. Also wird der Wagen wohl abgeschleppt werden, nehme ich an. Wer müsste in diesem Fall die Kosten dafür tragen? Der Halter hat sein Kfz ja ordnungsgemäß geparkt. Muss er regelmäßig "nach seinem Auto sehen" und schauen, ob der Parkplatz immer noch einer ist?
Was würdet ihr vorschlagen, wie jemand sein Auto "hinterlassen" sollte, hätte er die Absicht, es für längere Zeit zu parken? Vielleicht einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen um erreichbar zu sein? Aber eigentlich sollten die Behörden doch auch über das Nummernschild an diese Daten kommen?
Ich stelle diese Fragen, weil eben grade vor meiner Haustür eine Baustelle durch Schilder angekündigt wird, aber manche Autos seither immer noch nicht bewegt wurden und mich interessiert, was aus denen wird. (Dass die Halter im Ausland sind, unterstelle ich eigenmächtig in meiner fiktiven Fragestellung, falls das wichtig sein sollte)
Freundliche Grüße
Jerry
ich habe folgende Anfrage, zu der ich gerne eure Einschätzung hätte:
Jemand muss für längere Zeit beruflich ins Ausland. Seinen Wagen stellt er im Stadtgebiet ordnungsgemäß auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz ab und will ihn dort für die Dauer seiner Abwesenheit stehen lassen.
Mal abgesehen von der Gefahr, dass der Wagen geklaut werden könnte, was für "Gefahren" könnten für den Fahrzeughalter noch entstehen?
Insbesondere fällt mir da jenes ein:
Nach einigen Wochen soll an der Stelle, wo der Wagen parkt, eine Baustelle errichtet werden. Dazu werden ja dann meist einige Tage als Vorankündigung entsprechende Schilder an den Stellen platziert (gibt es hierfür Richtwerte, wie lange im Vorhinein das bekannt gemacht werden muss?), die darauf hinweisen, dass ab einem bestimmten Datum Parkverbot wegen der Baustelle ist. Nun steht der Wagen aber natürlich auch zu dem geplanten Baubeginn immer noch dort, da inzwischen ja der Halter nicht beim Auto war, weil er im Ausland ist. Also wird der Wagen wohl abgeschleppt werden, nehme ich an. Wer müsste in diesem Fall die Kosten dafür tragen? Der Halter hat sein Kfz ja ordnungsgemäß geparkt. Muss er regelmäßig "nach seinem Auto sehen" und schauen, ob der Parkplatz immer noch einer ist?
Was würdet ihr vorschlagen, wie jemand sein Auto "hinterlassen" sollte, hätte er die Absicht, es für längere Zeit zu parken? Vielleicht einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen um erreichbar zu sein? Aber eigentlich sollten die Behörden doch auch über das Nummernschild an diese Daten kommen?
Ich stelle diese Fragen, weil eben grade vor meiner Haustür eine Baustelle durch Schilder angekündigt wird, aber manche Autos seither immer noch nicht bewegt wurden und mich interessiert, was aus denen wird. (Dass die Halter im Ausland sind, unterstelle ich eigenmächtig in meiner fiktiven Fragestellung, falls das wichtig sein sollte)
Freundliche Grüße
Jerry
