Verbindlichkeit von Besprechungsprotokollen...?

Hallo Experten,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage in diesem Forum richtig bin, also nicht böse sein.

Meine Frage lautet: Wie verbindlich sind Besprechungsprotokolle?

Angenommen es wäre so:
In einem Unternehmen (Zertifiziert nach DIN ISO 9001…)wird nach einer Besprechung (Teammeeting) ein Besprechungsprotokoll angefertigt. Da steht dann drin, wie die Agenda war, was besprochen wurde und wer bis wann was zu erledigen hat. Angenommen nun hält sich jemand nicht daran. Resultiert aus dem Protokoll eine rechtliche Handhabe?

Gruß und vielen Dank für eure Antworten
Rudi

Mal abgesehen davon, dass die Frage im QM-Forum wohl besser aufgehoben wäre kommt es vor allem darauf an in welcher Beziehung die Teilnehmer zueinander stehen und in welchem Rahmen das Gespräch statt fand.

Wenn die Chefetage ein Meeting mit dem mittleren Management abhält und alle das Protokoll vllt. noch signieren ist das sicherlich verbindlich wenn es um QM geht. Wenn sich zwei Firmen als Vertragspartner zu einem Meeting treffen, dann frage ich mich wo der QM-Bezug wäre, denn entweder es sind dann Vertragsverhandlungen oder eben nicht.

Erläutere das Ganze bitte mal näher.

mfg
Simon