Was kann man gegen polizei tun ?

hallo

folgender fall ereignete sich kurz nach weihnachten letzten jahres.

eine person wurde nach einem nächtlichen discobesuch von der polizei auf einer landstrasse angehalten. es handelte sich um eine allgemeine polizei kontrolle. es wurde auf alkohol, drogen etc geprüft. nachdem diese tests negativ waren wollten die polizisten noch das auto auf alle eintragungen, warndreieck und die übliches dinge durchsuchen. nachdem auch das alles in ordnung war meinte der eine polizist wortwörtlich " man, die ganze nacht halten wir schon fahrzeuge an und können nix finden und nun auch bei ihnen nicht. aber jetzt reicht es uns. wir werden ihnen eine anzeige wegen beamtenbeleidigung schreiben"

die person ( alleine im auto ) natürlich völlig geschockt und wusste gar nicht wie ihr geschah. sie verweigerte die schriftliche aussage ( dort wo man unterschreiben muss ob man sich dazu äusern will ) natürlich und die polizei lies sie dann fahren. nur kam vor einigen tagen diese genannte anzeige ins haus geflatert. es geht um ein hohes bussgeld was diese person natürlich nicht bezahlen will. was kann man aber gegen 2 polizei aussagen machen ?

gruss

Hi!

was kann man aber gegen
2 polizei aussagen machen ?

Faktisch gar nichts.
Irgendwas muss ja auch los gewesen sein, denn die beiden werden sich kaum spontan ohne Dein Zutun für diese Anzeige entschieden haben.

Nach meiner Erfahrung hat man vor deutschen Gerichten gegen (Polizei-)Beamte kaum eine Chance. Dennoch würde ich Einspruch einlegen (Vorsicht: Fristen manchmal knapp!) und mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln wehren, falls ich mich klar im Recht fühlte.
Zunächst wirst Du Dir wohl einen Anwalt suchen müssen.

Grüße,

Mathias

Ja nee, schon klar.

Polizisten haben nachts nichts anders zu tun, als sich bei völlig unauffälligen Kraftfahrern unnütze Schreibarbeit zu bereiten.

Und in nachts in der Nähe einer Disco finden sie garantiert an oder in mehreren Autos was. Von Alk und Drogen mal abgesehen: Defekte Beleuchtungseinrichtungen, abgelaufene Verbandkästen, unzulässige Anbauteile …

HM

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Hilft zwar nicht macht aber schlauer
Es ist schon über 20 Jahre her da hatte ich auch so ein Problem mit Frust-Beamten.
Seit dem liegt ein Diktaphon im Auto, ich schalte es einfach dazu, Bevor stehe, die sollen dann mal Ihre Aussage tun.
Bisher hatte ich keine Gelegenheit das auszuprobieren aber man weis ja nie.
Es gibt http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__201.html
201StGB der schützt Missetäter nicht. Beweissicherung!
Wie hier, wenn zutreffend, vortäuschen einer Staftat d.d. Polizei.
Jakob
Hilft zwar nicht macht aber schlauer

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Hallo Patrick,

geh zu einem Rechtsanwalt und lass dich da beraten…
Um in diesem Fall eine klare Aussage treffen zu können,müßte man den Fall genau kennen…daher —> Anwalt.

(Der weiss nämlich vielleicht schon,wenn der den Anhörungsbogen sieht,ob es sich um „Bekannte“ „Büttel“ handelt…:smile: ).

mfg

Frank

Die Frage ist nur, ob dein Diktaphon, das da so mitläuft, von Gerichten auch als zulässig angesehen wird…

Die Frage ist nur, ob dein Diktaphon, das da so mitläuft, von
Gerichten auch als zulässig angesehen wird…

201 ein privatklagedelikt also unterste Lade im StGB

Vortäuschen einer Straftat

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

  1. an einer rechtswidrigen Tat oder
  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

So besteht dann durchaus Interesse faule Eier aus dem Nest zu nehmen.

Jakob