Auffahrunfall - Wer ist Schuld?

Folgende Begebenheit:
Ampel ist rot, vor mir 3 PKW.
Ampel wird grün, die 3 PKW setzen sich in Fahrt, ich möchte folgen und würge mein Auto ab. Ich möchte neu starten, in dem Moment fährt mein Hintermann, welcher vorher auch stand, auf mein PKW auf.

Wer ist Schuld? Besteht Teilschuld?
Muß man damit rechnen daß der Vordermann nocheinmal trotz grüner Ampel stockt?

Muß man damit rechnen daß der Vordermann nocheinmal trotz
grüner Ampel stockt?

Meiner Meinung nach ja.

Im Normalfall ist immer der schuld, der auffährt.

Gruß,
Delia

Hi!

Ich würde auch sagen derjenige der Dir draufgefahren ist, ist auf jeden Fall Schuld. Du hast ja nichts falsch gemacht und das mit dem abwürgen passiert eben mal…

Bye

Ich habe genau über diesen Fall etwas in der Zeitung gelesen.
Der Auffahrende an der Ampel hat auf jeden Fall schuld, weil man immer mit sowas rechnen soll und deshalb Abstand halten muss.
Roland

Da gibts doch so ein schönes Sprichwort,

Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld !

In dem Sinne, bleibe gelassen.

Ciao

Ich habe zum Thema „Abwürgen und Auffahrunfall“ vor einiger Zeit gelesen, dass hier dem „Abwürger“ eine Teilschuld zugesprochen wird.

Also widersprüchliche Antworten … ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

Grüße
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich stimme Dir zu,
es wird auf Teilschult hinauslaufen. Von dem Urteil habe ich auch gelesen.

Gruß,
Micha

Hallo!

Ganz einfach ist der Schuld der hinten drauf fährt! sicherlich gibt es dort in vielen Fällen eine Ausnahme, aber nicht, wenn du bedingt durch das Abwürgen des Motors nicht mal losgefahren bist!

Daher würde ich keinen Vergleich akzeptieren und ggf. einen Anwalt hinzunehmen, da der dann auch von der Gegenseite bezahlt werden muß!

Bernd

Hi Bernd,

ich wäre hier nicht so sicher. Siehe untenstehende Antworten von Sebastian und mir. Wenn man den Motor abwürgt, macht man oft vorher noch einen Satz nach vorn. An einer Ampel kann lt. dem Urteil (leider weiss ich nicht, wo mans findet - ich habs vor einiger Zeit gelesen) der Hintermann darauf vertrauen, das der Vordermann auch losfährt. Das Abwürgen wurde als „nichtverkehrsbedingtes Halten“ gewertet und daraus eine Mitschuld begründet. Ich halte das auch für weit hergeholt, aberr es gibt ja bei Gericht keine TED-Abstimmung. Sollte as in unserem Fall genauso sein, fallen die Anwaltskosten eben nicht nur für den Gegner an.
Ich würde mich beim ADAC beraten lassen, da ist die erste Rechtsberatung kostenfrei (so man denn Mitglied ist).

Gruß,
Micha

Hi!

Hi Bernd,

ich wäre hier nicht so sicher. Siehe untenstehende Antworten
von Sebastian und mir. Wenn man den Motor abwürgt, macht man
oft vorher noch einen Satz nach vorn. An einer Ampel kann lt.
dem Urteil (leider weiss ich nicht, wo mans findet - ich habs
vor einiger Zeit gelesen) der Hintermann darauf vertrauen, das
der Vordermann auch losfährt.

Man lernt aber in jeder Fahrschule, daß man das net soll ;o))

Abgesehen davon ist das imho ein „normales“ Fahrverhalten, denn jedem von uns passiert dies wohl ab und an, auch wenn´s nur einmal im Jahr ist!
Zusätzlich ist schon der Satz „der Hintermann darauf vertrauen“ schon falsch, denn im Straßenverkehr ist man ja auch verpflichtet, mit Fehlern der anderen zu rechnen, was diesem widerspricht!

Als Drittes ist man verpflichtet Sicherheitsabstand zu halten, sodaß man eh erst losfahren darf, wenn dieser gewährleistet ist und man Zeit hat bei einem Stop noch bremsen zu können…

Das Urteil kann net beurteilt werden, da weder die konkrete Begründung noch die näheren Umstände bekannt sind. Aber selbst wenn mal ein Richter in einem „speziellen“ Fall so entschieden hat, so wird man im Normalfalle Recht bekommen.

Den Anwalt müßte man selbst bei einer Teilschuld dann ja auch nur zu einem geringen Teil bezahlen.

Das Abwürgen wurde als
„nichtverkehrsbedingtes Halten“ gewertet und daraus eine
Mitschuld begründet. Ich halte das auch für weit hergeholt,
aberr es gibt ja bei Gericht keine TED-Abstimmung. Sollte as
in unserem Fall genauso sein, fallen die Anwaltskosten eben
nicht nur für den Gegner an.
Ich würde mich beim ADAC beraten lassen, da ist die erste
Rechtsberatung kostenfrei (so man denn Mitglied ist).

Gibt es auch bei vielen Rechtsschutzversicherungen…

Gruß,
Micha

Ich denke ein halbwegs tauglicher Anwalt läßt keine Teilschuld zu, denn die Begründung hierfür, müßten seeehr weit hergeholt sein, denn dann hätte ich ja sogar Teilschuld, wenn ich bei roter Ampel denn Satz nach vorne mache und hinter mir jemand net auf die Ampel sieht, denkt ich fahr los und hinten reinfährt ;o))) ooops, das war wohl noch weiter hergeholt ;o)

Bernd

Hi Bernd,

immer diese Ironiker :wink:, ich stimme Dir ja prinzipiell zu, ich bin ja auch der einung, das normalerweise der Auffahrende Schuld hat. Nur mal am Rande dazu eine kleine Anekdote, ein Freund von mir befuhr eine 4spurige Straßenkreuzung (2Spuren geradeaus, 2 nach links, linksabbieger hatten Rot, großer LKW stand und versperrte die Sicht. Er hatte grün und fuhr auf der linken der beiden Geradeausspuren über die Kreuzung, als von links hinter dem LKW ein Radfahrer fahrenderweise und bei Rot die Straße überqueren wollte. Den Kollegen hat er also fahrenderweise auf die Motorhaube genommen und sauber abgerollt (kann man so scherzhaft formulieren, es ist nichts ernsthaftes passiert). Daran kann man auch sehen, das er sicher nicht zu schnell unterwegs war und gut reagiert hat, sonst hätte der Radfahrer sicher übler ausgesehen.
Jetzt der Clou: er bekam 20% Mitschuld - „weil bei Fahrradunfällen dem Autofahrer immer 20% Mitschuld angelastet werden“-OT Polizei. Das hat 1 Jahr gedauert und ist nur abgewendet worden, weil er eine Beifahrerin und einen unbeteiligten Zeugen hatte, die die Unausweichlichkeit bezeugt haben.

Das zum Thema gesunder Menschenverstand…

Gruß,
Micha

Da siehstes mal… bei solchen Urteilen bleibt ja nur die Ironie ;o)))