Was ist Nettoeinkommen i.S.d. Düsseldorfer Tabelle

Hallo!

fuer den Kindesunterhalt gibt es die Düsseldorfer Tabelle
-> was ist das Nettoeinkommen in diesem Zusammenhang?
-> ist das gleich dem steuerpflichtigen Einkommen abzgl. Steuer?
-> ist Nettoeinkommen eines Beamten wegen der von diesem zu
    zahlenden Krankenversicherungsbeitraegen nicht von dem
    vergleichbaren Angestellten zu unterscheiden?

wer weiss mehr?

danke
cu
kai

Hallo Kai,

zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sachbezüge), Renten, Zinseinkünfte, Gewinn aus Gewerbe oder freiem Beruf, Nutzungsvorteile.

Regelmäßige jährliche Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien …) werden, anteilig auf den Monat umgelegt, dem Einkommen hinzugerechnet.

Auch einmalige Zuwendungen (Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Übergangsbeihilfen u.ä.) sind Einkommen. Je nach Höhe und Zweckbestimmung kann eine Umlegung auf einen längeren Zeitraum in Betracht kommen.

Vom Bruttoeinkommen sind tatsächlich abgeführte Steuern abzuziehen. Unschwer (z.B. durch Voreintragung von Freibeträgen) vermeidbare Steuerbelastungen bleiben aber unberücksichtigt. Weiter abzuziehen sind die Beiträge zu den gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen oder die Aufwendungen für entsprechende private Vorsorge.

Grüße

E.K.

cu
kai

Hi!

Danke fuer die Info!

Aber:

zum Einkommen gehören alle Einkünfte…
(abzuziehen) sind tatsächlich abgeführte Steuern

was ist dann der Unterschied zum Steuerbescheid: „zu versteuerndes Einkommen“ abzgl. der dort festgesetzen EKSt/KApSt/Zinsst + Soli?

(bin vielleicht zu doof…)

die Spenden vielleicht?

Unschwer (z.B. durch Voreintragung von Freibeträgen)
vermeidbare Steuerbelastungen bleiben aber unberücksichtigt.

aehm was waere sowas? was kann ich voreintragen lassen?
Kinderfreibetrag? (bin weder verheiratet noch habe ich ein Sorgerecht)

Weiter abzuziehen sind die Beiträge zu den
gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherungen oder die Aufwendungen für
entsprechende private Vorsorge.

waeren die bei der EKSt-Veranlagung nicht auch abgezogen?

cu
kai