Liebe Ratgebende !
Angenommen, ein Nachbar A mochte eine massive Ziegelmauer auf eine Länge von ca. 10 -15 Metern (3 Autos hintereinander) an/auf die Grundstücksgrenze bauen. Die Höhe ist noch nicht bekannt, aber es ist damit zu rechnen, daß sie bis auf Augenhöhe reichen wird,also keine 2 Meter hoch sein wird. Laut Auskunft der Gemeinde (Bayern) wurde kein Bauantrag gestellt. Muss hier einer gestellt werden?
Mit welchen Rechten und Pflichten hat der Nachbar B zu rechnen, ich denke da u.a. an: Zutritt von A zum Nachbargrundstück, um die Mauer instand zuhalten; finanzielle Beteiltigung des Nachbarn B; ungehinderter Zugang zur Mauer, also keine Pflanzung an der Grundstücksgrenze des Nachbarn B ?..etc.p.p…
Ratschläge, die für eine gütliche Einigung plädieren, sind leider zu spät, Nachbar B hat in den letzten Jahren vieles Durchgehen lassen(Ignorieren des Pflanzabstandes durch Nachbar A, Bebauung in den Luftraum von Nachbar B, Beschimpfungen von A (asoziales arbeitscheues Pack…) Aufschüttungen auf der Seite von A zu B, dadurch Druck und Verschiebung von B’s Hochbeeten…)
gehe einmal zu Deiner zuständigen Gemeinde und lass Dir das Bayerische Nachbarschaftsrecht erläutern. Zusätzlich stelle dort Deine Fragen und bitte das Bauamt bzw. Ordnungsamt um eine Vor-Ort-Termin.
Ohne die Örtlichkeiten zu kennen ist eine Beantwortung nur Theorie.
Hallo Christian !
Habe schon mit der Gemeinde telefoniert und sie erklärte, daß sie für die Beantwortung der nachbarschaftlichen Konsequenzen nicht zuständig ist, sonder nur, falls erforderlich, für einen Bauantrag.
nach der Bayerischen Bauordnung ist es erlaubt, ohne Baugenehmigung eine sogenannte Grenzgarage direkt auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Diese Garage darf pro Grenze höchstens 8 m lang und durchschnittlich 3 m hoch sein.
Ausserdem braucht man auch keine Baugenehmigung für die Errichtung von Mauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis 1,80 m.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn für eure Straße ein Bebauungsplan existiert. Dann müsste sich der Nachbar an evtl. Vorgaben und Beschränkungen darin halten. Ob es einen gibt, kannst du ganz einfach beim Bauamt erfragen.
Sorry!
Viele Grüße
Steffi
naja die Gemeinde weiß in solchen Sachen nie wirklich Bescheid,
Frag lieber im Bauamt von Deinem zuständigen Landratsamt nach.
Aber im normalfall wird eine Beseitigung nicht vorgenommen,
höchstens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Und davon hast Du selbst ja nix, ausser Du willst dem Nachbarn eins auswischen.
Aber dann bricht der „Nachbarschaftskrieg“ vermutlich erst so richtig aus…