ich habe auch eine kurze Frage zum Erbrecht. Nehmen wir mal an, jemand ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er möchte nun sein Testament machen und schreibt:
„Ich, XY, geboren am 1.1.1975, in XY, setze meine Lebensgefährtin Frau XY, geboren am 1.1.1978, in XY zu meiner Alleinerbin ein.“
Soweit so gut. Nun möchte aber unser jemand in jedem Falle vermeiden, dass die verhassten Eltern der Lebensgefährtin etwas von ihm erben, z.B. wenn er mit seiner Lebensgefährtin gemeinsam vom Motorrad fällt, er sofort tot ist und die Lebensgefährtin erst am nächsten Tag im Krankenhaus stirbt. Kann man dann schreiben:
„Für den Fall, dass Frau XY als Erbin ausfällt [alternativ: dass Frau XY das Erbe nicht antreten kann], soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“
Ich bin mir nicht sicher, ob so etwas überhaupt geht. Man liest ja manchmal, dass bei Unfällen genau rekonstruiert wird, wer zuerst gestorben ist, weil das großen Einfluss auf das Erbrecht haben kann.
Danke für Euren Rat und ggf. für einen Formulierungsvorschlag.
sei mir nicht böse, aber da Du hier offenbar vorhast, dich ins Unglück mit einem Laientestament in einer zudem nicht ganz einfachen Konstellation zu stürzen, werde ich dir ganz sicher keinen Formulierungsvorschlag hierfür geben. Ein Testament ist immer nur so gut wie die dahinter stehende Beratung und die hierbei vom Fachmann gewonnenen Erkenntnisse. Und genau an den kompletten Hintergründen fehlt es hier.
Aber mal so ein paar Hinweise:
Testament zu Gunsten einer Lebensgefährtin ist steuerlich keine gute Idee, weil Lebensgefährten unter Steuerklasse 3 fallen und damit den niedrigsten Freibetrag und die höchste Progression haben. D.h. hier sollte man sich schon mal Gedanken machen.
Wer ohne Kinder und Ehegatten stirbt und von seinen Eltern (oder einem Elternteil) überlebt wird, sollte an deren Pflichtteil denken.
Natürlich gibt es Dinge wie (befreite/unbefreite) Vor- und Nacherbschaft, sowie die Einsetzung von Ersatzerben. Da muss man aber schon einen Hang zur Familienforschung haben, um hier sinnvolle von unsinnigen Konstellationen zu unterscheiden.
Also sei brav und geh zu einem spezialisierten Anwaltskollegen und lass dich für ein paar Euro anständig beraten, dann kommt hinterher auch ein brauchbares Testament raus.
Gruß vom Wiz
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ich möchte mich der Meinung von Wiz nur anschließen. Ich war bei den Beratungen meiner Mutter dabei und war erstaunt, wieviel es zu bedenken gibt und welche Formulierungsvorschläge man erhält. Auf jeden Fall ist sie nach den Beratungen sicher, dass alles, was ihr wichtig ist, berücksichtigt wurde.
Die Rechtsanwälte des DVEV sind grundsätzlich spezialisiert auf Erbrecht. Wir waren zufrieden. Die machen auch Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen http://www.dvev.de/pressemappe/inhalt_pressemappe.htm
Testamente sind grundsätzlich nichts für Do-it-yourself