Eigentumserwerb und KFZ-Brief

Hallo,
Welche Bedeutung hat die Eintragung im KFZ-Brief bzw.
der Besitz des KFZ-Briefes in Bezug auf die
Eigentumsübertragung nach 929ff BGB.
Konkrete Fragen:

  1. Kann ich auch ohne die Eintragung im KFZ-Brief das
    Eigentum eines KFZ rechtswirksum übertragen, wenn
    sonst alles rechtens ist?
  2. Was bedeutet dann eigentlich die Eintragung im
    KFZ-Brief.
  3. Welche Rolle spielt hier das Straßenverkehrsamt?
    Herzlichen Dank für jede Antwort.
    MfG
    Karl Heinz Schmitz

Hallo,
Welche Bedeutung hat die Eintragung im KFZ-Brief bzw.
der Besitz des KFZ-Briefes in Bezug auf die
Eigentumsübertragung nach 929ff BGB.
Konkrete Fragen:

  1. Kann ich auch ohne die Eintragung im KFZ-Brief das
    Eigentum eines KFZ rechtswirksum übertragen, wenn
    sonst alles rechtens ist?

Jeder KFZ Händler wickelt seine Geschäfte rechtswirksam ab und ist auch nicht im Brief eingetragen.

  1. Was bedeutet dann eigentlich die Eintragung im
    KFZ-Brief.

Die Eintragung besagt, auf wen das Fahrzeug zugelassen wurde, nicht wessen Eigentum es ist oder war.

  1. Welche Rolle spielt hier das Straßenverkehrsamt?
    Herzlichen Dank für jede Antwort.
    MfG
    Karl Heinz Schmitz

Würden für die Übereignung von Fahrzeugen bestimmte gesetzliche Regelungen gelten, müßten diese im BGB festgehalten sein. Soetwas ist mir aber nicht bekannt.

Gruß

Matthias