Hallo,
da spielen eine ganze Menge Dinge zusammen. „Sammeln“ im Sinne von „mit der Sammelbüchse rumlaufen“ geht nur mit entsprechender Sammlungsgenehmigung der zuständigen Kommune und mit verplombten Sammelbüchsen. Bei Hasusammlungen sind zudem Spenderlisten zu führen.
Sammeln im Sinne von Konto zur Verfügung stellen ist hingegen zunächst mal kein Problem.
Sammeln im Sinne von „wir machen eine xy-Aktion und was überbleibt wird gespendet“ ist von Seiten der Spende her auch kein Problem, allerdings gelten für die xy-Aktion natürlich die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Also sich einfach auf den Markplatz stellen und Würstchen für den guten Zweck braten geht nicht (aber je nach Zweck und Standort bekommt man die nötigen Genehmigungen natürlich schnell und ggf. sogar kostenlos - es hilft wenn man die passenden Kontakte in die Kommunalverwaltung hat bzw. aufbaut).
Will man mehr als Kleingeld sammeln, werden Spender (insbesondere auch als Sponsoren von oben genannten Veranstaltungen, die z.B. 5000 Würstchen umsonst anliefern) natürlich nach einer abzugsfähigen Spendenquittung im Sinne der §§ 51ff AO fragen. D.h. hierfür muss der Veranstalter als gemeinnützig anerkannt sein. Und das ist auch der Grund, warum viele private Initiatoren, die eigentlich solche Dinge ohne die etablierten Wohltätigkeitsorganisationen oder Kirchen aufziehen wollen, letztenendes diese dann doch zumindest mit ins Boot holen, weil sie nur so an die großen Sach- und Geldspenden herankommen und warum viele Vereinigungen die ansonsten durchaus auch andere Zwecke verfolgen sich aufgeteilt haben in einen den §§ 51ff AO konformen gemeinnützigen Verein und für den Rest eben eine andere Organisationsform haben und dann immer schön mit der Trennung dieser beiden Belange aufpassen müssen, um die Steuerfreiheit nicht zu verlieren.
Was die Werbung angeht, kann jeder machen, was grundsätzlich an Werbung zulässig ist (der gute Zweck heiligt nicht die Mittel des Spamming, des Zukleisterns von Straßenbäumen oder wettbewerbswidriger Werbeformen), sollte aber natürlich die Kosten im Blick halten um sich nicht den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, Spendengelder übermäßig für Werbung auszugeben. Daher wird bei teuren Kampagnen üblicherweise auch darauf hingewiesen, dass die Sender die Sendezeit gespendet haben und die Produktion des Spots ebenfalls ohne Berechnung erfolgte.
Und weil genau dies so ein heikles Thema ist und unmittelbar mit der Frage nach dem Nachweis der Verwendung der Spenden zusammenhängt, gibt es eben den schon erwähnten so genannten „Sozial-Tüv“, der aber eine rein freiwillige Geschichte ist und angesichts der nicht ganz geringen Kosten auch von kleineren Organisationen oft nicht genutzt wird.
D.h. es ist Vertrauen angesagt, und auch deshalb ist es immer gut, einen bekannten, größeren Partner mit im Boot zu haben, an dessen Seriosität es keinen Zweifel gibt.
BTW: Wenn die Sache mit dem Urlaub auffliegt, wäre dies Grund für strafrechtliche Verfolgung, weil es anerkannt ist, dass auch soziale Zweckverfehlung einer Spende als Vermögensdelikt in unterschiedlichen Formen verfolgbar ist (obwohl ja dem Spender kein echter finanzieller Schaden entsteht, denn er wollte das Geld ja „loswerden“).
Gruß vom Wiz
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