Hallo,
Ich habe mich jetzt schon den ganzen Vormittag auf der Internetseite meiner Uni durchgewühlt aber nichts gefunden. Kann vielleicht einer von Euch mir helfen?
Wenn man das Ergebnis einer Klausur (Jura) Anfechten möchte, bzw. Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen möchte, was muss man da tun? ICh will nicht vors Gericht ziehen, sondern einfach Antrag auf Nachkontrolle stellen.
Ich schätze mal, daß das Prüfungsamt zuständig dafür ist. Vorher kannst du dich bestimmt auch bei der Fachschaft informieren. Ich selbst habe sowas noch nie gemacht, sorry.
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Wenn man das Ergebnis einer Klausur (Jura) Anfechten möchte,
bzw. Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen möchte, was muss
man da tun? ICh will nicht vors Gericht ziehen, sondern
einfach Antrag auf Nachkontrolle stellen.
Ich würd’ es mal in dem entsprechenden institut (also beim zuständigen prof versuchen). Das kann man evtl. im rahmen einer klausureinsicht schonmal in die wege leiten…
Die andere frage ist, ob man das wirklich will. Vor gericht gehen ist hier wirklich die schlechteste lösung.
Ich hab mal bei einem bekannten einen ähnlichen fall erlebt. Der wollte klagen, weil er zweifelsohne im recht war, hätte wohl auch recht bekommen. Man sagte ihm aber, daß solch ein schritt gut überlegt sein solle, weil man nach so einem prozess bei der betreffenden uni wohl auf ewig verloren hätte…
Das einzige mittel ist also eigentlich nur auf die kulanz des profs zu hoffen…
LG Alex:smile:
p.s.: fachschaft ist aber immer ne gute anlaufstelle.
also die erste Anlaufstelle ist der Prof selber. Vielleicht verstehst Du danach auch die Bewertung. Eigentluc das Einzige, was erfolgversprechend ist.
Danach würde ich mich an den Vertrauensdozenten - sowas kanns geben - wenden, bzw. von einem anderen Prof mit dem gleichen Fachgebiet. Vielleicht kann ein Gespräch unter Kollegen was bewirken.
Die Fachschaft. Hat nur Sinn, wenn der Prof einen üblen Ruf hat.
Das Prüfungsamt.
Das Ministerium. Tritt den Dekan, der tritt die Lehrstuhlinhaber, die treten ihre…usw.
Dein Rechtsanwalt. Es wird ihm eine Freude sein, gegen einen Jura-Prof in eine Verhandlung ziehen zu dürfen.
Professoren sind in der Beurteilung der Leistung ziemlich frei. Ausser bei einem ganz offensichtlichen Fall wird da nichts, aber auch absolut nichts zu machen sein.
Viele Grüße
Peter
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der „Antrag auf Nachkontrolle“ nennt sich „Remonstration“. Bei jeder Klausur oder Hausarbeit gibt es nach der Rückgabe eine (am Lehrstuhl zu erfragende) Remonstrationsfrist. In dieser Frist musst Du eine ausführliche Begründung schreiben, warum Deiner Ansicht nach die Note ungerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass Du auf die einzelnen Korrekturanmerkungen eingehen und darstellen musst, warum Deine Ausführungen doch den Anforderungen entsprechen. Remonstrationen wie „Ich finde meine Note ungerecht, bitte schauen Sie nochmal nach“, haben (jedenfalls bei uns) keine Chance.
Solltest Du diese Frist verpasst haben oder es bei Euch keine geben (kann ich mir nett vorstellen), solltest Du den Studiendekan fragen, wie man da vorgeht. Ein Widerspruch hat, anders als bei Examensbewertungen, meist mangels VA-Qualität keine Aussicht auf Erfolg.
Gruß,
Dea
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vielen Dank
Vielen Dank für die prompten und hilfreichen Ratschläge.
Ich will auf keinen Fall vors Gericht ziehen, mir geht es einfach und allein darum, dass ich gerne den Schein doch dieses Semester bestehen würde (allerdings stellt es auch kein Problem dar, ihn nächstes Semester noch einmal zu machen) und ich ein paar Randbemerkungen und den Schlußtenor nicht überzeugend finde.
Vielen Dank für die prompten und hilfreichen Ratschläge.
(allerdings stellt es auch kein:stuck_out_tongue:roblem dar, ihn nächstes Semester noch einmal zu machen)
mach genau das. jura studieren hat vor allem die funktion die eigene frustratzuionstoleranz und gleichgültigkeit zu schulen, die man später im job braucht und das ist es hilfreicher sich sehr sehr früh ein dickes fell gegen jede art von randbemererkung schlußtenor und so zuzulegen. steh einfach drüber !