Gibt es irgendwo eine Übersicht, aus der hervorgeht, wie lange ein Betrieb seine Unterschiedlichen Papiere (Rechnungen, Lieferscheine, etc) aufbewahren muß?
Gibt es irgendwo eine Übersicht, aus der hervorgeht, wie lange
ein Betrieb seine Unterschiedlichen Papiere (Rechnungen,
Lieferscheine, etc) aufbewahren muß?
Das Folgende hab ich mal auf einer Website gefunden:
Nach Steuerrecht gilt die Aufbewahrungsfrist von
10 Jahren für:
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen sowie Buchungsbelege.
6 Jahren für:
Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Diese festen Aufbewahrungsfristen können sich jedoch dann verlängern, wenn das Schriftgut für die Steuern von Bedeutung ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Im einzelnen wird der Ablauf der Festsetzungsfrist durch einen der folgenden Sachverhalte gehemmt:
begonnene Außenprüfung,
vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO,
anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,
schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren,
Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse oder die Konzernabschlüsse aufgestellt sind, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt wurde oder der Buchungsbeleg oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Entsprechendes gilt für einseitige Willenserklärungen.
Näheres teilt Ihnen aber auch jedes Finanzamt mit.
MfG
Dietmar Lucas