Mailadresse von Bundesgesundheitsministerin Schmid

Hallo,ich bin immer noch geladen wg der meiner Meinung nach viel zu hohen Zuzahlung zu Medikamenten /med.Artikeln meiner behinderten Tochter,Einkommen 57Euro monatlich und berechnete Zuzahlung der Krankenkasse 41,40Euro.Passt nicht ganz zu der Aussage der Bundesregierung lediglich ein Prozent des Einkommens müsse wie in diesem Fall der chronisch kranke Mensch in Deutschland leisten.Ich würde gern die Frau Schmidt dazu anschreiben und um Stellungnahme bitten,vielleicht unterbleibt dann ja auch in Zukunft die eindeutig widerlegte Aussage mit dem einen Prozent.Ich könnte mir sogar eine Unterlassungsklage vorstellen…liebe Grüsse Elke-die sicher blauäugige!!

Hi, Kröte. Mit der Mail läßt erst mal, ich such Dir bis morgen früh die Fax-Nummer raus. Damit kannst solche Parasiten plattmachen. Gruß Dein Antares

Hallo Elke,

ich könnte dir jetzt einfach Addy ud Faxnummer geben. Aber vielleicht hilft es dir und Mitleser für andere zukünftige Fälle mehr, wie man das findet:

Du gehst als Erstes auf:

http://www.bundesregierung.de

Dass es seine solche WebSite gibt, lässt sich ja vermuten.

Klickst du dort links in der Navigationsleiste auf „Bundesregierung“, kommst du nach:

http://www.bundesregierung.de/-,414/Bundesregierung.htm

Klickst du wiederum links in der Navigationsleiste auf „Bundesministerien“, kommst du nach:

http://www.bundesregierung.de/Bundesregierung/-,422/…

Klickst du wiederum links in der Navigationsleiste auf „Gesundheit und Soziale Sicherung“, kommst du nach:

http://www.bundesregierung.de/Bundesregierung/Bundes…

Dort findest du Telefon, Telefax E-Mail-Adresse und WebSite des Ministeriums.

Eigentlich bist du jetzt schon am Ziel. Wenn du dich, bevor du schreibst, aber noch weiter informieren willst, kannst du den Link des Ministerium anklicken und kommst nach:

http://www.bmgs.bund.de/

Dort erhältst du detaillierte Informationen zu vielen Fragen, auch zu Behinderungen etc.

Wenn dir das aber zu unpersönlich ist, weil du doch nicht das Ministerium, sondern Ulla Schmidt selbst anfaxen oder anmailen wolltest, solltest du auf:

http://www.bundestag.de

gehen. Denn natürlich ist Ulla Schmidt auch MdB. Beim Klick auf „Abgeordnete“, wiederum links in der Navigationsleiste, kommst du auf:

http://www.bundestag.de/mdb15/index.html

und dann nach alphabetischer Auswahl auf:

http://www.bundestag.de/mdb15/bio/S/schmiul0.html

Dort gibt es (diesmal rechts) ihre persönliche Addy:

[email protected]

Außerdem findest du dort ihre persönliche WebSite

http://www.ulla-schmidt.de

aus der du Informationen entnehmen kannst, die dir helfen können, deine Anfrage gezielter zu stellen!

Gruß
Peter

PS1

Du solltest dir aber im Klaren sein, dass es egal ist, ob du das Ministerium oder Ulla Schmidt direkt angehst. Beides landet bei ihrer persönlichen Referentin. Die entscheidet dann, ob sie es tatsächlich an die Ministerin weitergibt, oder dir selbst antwortet, oder antworten lässt. Das ist bei allen Minister(innen) so, das geht gar nicht anders. Oder glaubst du, die oder gar der Kanzler hätte die Zeit, täglich mehrere hundert eingehende Anfragen selbst zu lesen?

PS2

Unterlassungsklage vorstellen…liebe Grüsse Elke-die sicher blauäugige!!

Stimmt! Aber solange es du dir nur vorstellst, ist es noch nicht blauäugig! :smile: Das selbst als Privatmensch zu tun, ist unsinnig. Es gibt so viele Interessenverbände, die sich liebend gern profilieren und ihre Existenzberechtigung beweisen würden, indem sie einen Prozess gewinnen: Die lassen ihre Chancen durch Fachanwälte prüfen, und wenn sie eine Chance sehen, klagen sie. Wenn es keiner von denen tut, solltest du es auch nicht, außer du bist rechtsschutzversichert. Aber dann musst du die Versicherung erst um Übernahme der Kosten bitten, und die werden das nicht tun, außer (vielleicht), wenn ohnehin eine Klage eines Verbandes läuft, an die sich sich anhängen können.

Hi Schildkrötchen!
das hat mich bei meinen beiden Töchtern auch mal auf die Palme gebracht.
Fazit: Selbstverständlich ist nicht das PERSÖNLICHE Einkommen, sondern das Familieneinkommen gemeint… also 1% des Geldes, das dem Haushalt zur Verfügung steht.
Also muss ich alles hier zusammenzählen und werde dann maximal mit einem Prozent herangezogen…
Irgendwie ist das auch nachvollziehbar (wennn auch zähneknirschend) sonst wären die „Nur“-Hausfrauen ja bei jeder Kopfschmerztablette schon über das Prozent raus…
trotzdem einen lieben Gruss
Ulli, deren Tochter je nach Monat auch mit mehr als 50% dabei ist :frowning:

Hallo Ulli,nein es wird nicht das Familieneinkommen -das gesamte-berücksichtigt,also Vater,Mutter,Geschwister sind ausgeschlossen,sondern WIRKLICH nur das Einkommen das in einer eheähnlichen Gemeinschaft entstehen würde.Hat mir die arme gute Frau bei meiner Krankenkasse vorgerechnet.Also,meine Tochter verdient im BBW Bereich in der Werkstatt 57 Euro,müsste lt meiner Berechnung also chronisch krank 57 Cent im Monat zahlen müssen und ich weigere mich schlichtweg anzuerkennen das da der Bundesregierung ein Fauxpas unterlaufen ist.Fehler gehören beseitigt und ich wehre mich dagegen dass meine Tochter soviel mehr bezahlen soll.Ich bleib am Ball,Elke-die immer noch blauäugige!
PS der Beauftragte für Behinderte der Bundesregierung hat auch schon was dazu gehört,leider kam aber noch keine Antwort von ihm…

1 % bei chronisch Kranken
Hallo Elke,

bisher bin ich nur auf deine Frage nach der Addy eingegangen. Aber jetzt mal eine Rückfrage zum Problem:

Wie alt ist deine Tochter? Was macht sie ausbildungs- bzw. berufsmäßig? Bist du / seid ihr noch unterhaltspflichtig?

Gruß
Peter

Hallo,ich bin immer noch geladen wg der meiner Meinung nach
viel zu hohen Zuzahlung zu Medikamenten /med.Artikeln meiner
behinderten Tochter,Einkommen 57Euro monatlich und berechnete
Zuzahlung der Krankenkasse 41,40Euro.Passt nicht ganz zu der
Aussage der Bundesregierung lediglich ein Prozent des
Einkommens müsse wie in diesem Fall der chronisch kranke
Mensch in Deutschland leisten.Ich würde gern die Frau Schmidt
dazu anschreiben und um Stellungnahme bitten,vielleicht
unterbleibt dann ja auch in Zukunft die eindeutig widerlegte
Aussage mit dem einen Prozent.

Bis hierhin ist völlig unklar, was das im Brett Recht zu suchen hat.

Ich könnte mir sogar eine

Unterlassungsklage vorstellen…liebe Grüsse Elke-die sicher
blauäugige!!

Jetzt wird klar, wieso du es hier postet. Aber mal ehrlich: Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Unterlassungsklage??? Wegen was denn? Das wäre ja noch schöner, wenn jeder jeden einfach so (erfolgreich) auf Unterlassen verklagen könnte. Die Aussage mit dem einen Prozent selbst schädigt weder dir, noch deiner Tochter; es ginge keinem von euch besser, wenn diese Aussage nicht getroffen würde. Wo soll denn da jetzt bitte der Anspruch auf ein Unterlassen sein?

Mal ehrlich, deine Frage ist rein (!) politischer Natur und gehört ergo , wenn überhaupt zu www, dann ins Politik-Brett. Man kann ja darüber streiten, welche politische Entscheidung wann wie richtig ist, aber wieso versuchen einige Leute, einfach allem eine rechtliche Kappe aufzusetzen?

Levay

Hi, Kröte. Mit der Mail läßt erst mal, ich such Dir bis morgen
früh die Fax-Nummer raus. Damit kannst solche Parasiten
plattmachen. Gruß Dein Antares

Das Niveau war hier auch schon höher, oder?

Hallo,diese Sache ist für meine Begriffe eindeutig rechtlicher Natur und wenn ich als mündiger Bürger nicht das Recht habe mir mein Recht zu erkämpfen und im Notfall auch mit einer Unterlassungsklage,wer denn dann? Soll ich zuschauen wie Menschen ausgenutzt werden die sich nicht wehren können so wie ich es VeRSUCHE??Elke

Bevor Du da warst??

Hallo Peter,sie ist 18 Jahre und ist im BBB Bereich einer WFBM ,verdient 57 Euro im Moment ,gezahlt von der Agentur für Arbeit.Das Einkommen meines Mannes und von mir werden zur Berechnung der Zuzahlung nicht herangezogen, da wir nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.LiebE grüsse und Danke für deinen Hilfeversuch,Elke-die es mit einer Email versuchen wird die Rechtslage zu klären…

Hallo Elke,

ich schließe aus dem, das du da schreibst, dass du deiner Tochter gegenüber noch unterhaltsverpflichtet bist und auch Kindergeld bekommst. Zahlt dein Mann nicht auch noch Alimente?

Die 1 % sind demnach von deinem Einkommen zu berechnen. Die Krankenkasse muss dir doch auch begründet haben, wie sie auf die 41,40 EU gekommen ist? Frag doch, bevor du die Mail an die Ministerin schickst, erst einfach mal dort nach!

Dass deine Tochter volljährig ist, spielt keine Rolle, solange sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Wenn sie das aber nicht erreicht, wegen ihrer Behinderung oder aus anderen Gründen, endet die Unterhaltspflicht mit dem 27. Lebensjahr. Ab dann bekommt sie Sozialhilfe und bist du finanziell aus dem Schneider.

Ich bin zwar kein Fachman auf dem Gebiet, aber nach dem was ich indirekt beruflich mitbekomme und selbst als Vater weiß, müsste ich mit meinen Aussagen ganz oder zumindest weitgehend richtig liegen.

Gruß
Peter

Hallo Peter,
das Thema wurde in einem anderen Brett schon mal durchgekaut.
Also nochmal - das Kind ist offenbar selbst versichert und lebt
mit seiner Mutter nicht in häuslicher Gemeinschaft. Demnach wird das
Kind auch alleine beurteilt. Die gesetlichen Bestimmungen sagen klar und deutlich aus, dass in diesem Fällen mindestens der Betrag als
Einkommen (fiktiv) herangezogen wird, der nach den Bestimmungen
der Sozialhilfe dem Haushaltsvorstand zusteht. Von diesem Jahreseinkommen werden dann 1% (c´hronisch Kranke) berechnet und
das sind die genannten 42,40 € im Jahr.
Im Gegensatz zu den Rechtsgrundlagen die bis zum 31.12.2003 galten,
da wurde eine generelle Befreiung ausgesprochen wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten wurden, muss ab dem 01.01.2004 jeder
mindestens 1% seines Einkommens zuerst zahlen ehe er dann für den
rest des Jahres befreit wird.
Wenn Schildkrötchen meint, sie müsse ihr Recht (???) erstreiten,
dann ist das zwar legal aber auch äußerst blauäugig, aber das
schreibt sie ja selbst.
Im übrigen besteht sie immer auf die 57,00€, die ihre Tochter
bekommt - wer bestreitet den Unterhalt (Unterkunft, verpflegung,
Kleidung usw).

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günther,Mama und Papa zahlen,wer denn sonst???Glaubst Du allen ernstes dass wir vielleicht schon Grundsicherung bekommen würden?Weit gefehlt,der Antrag ist aber gestellt.Und so geht es dann immer schön weiter,Mama und Papa zahlen und zahlen und zahlen…liebe Grüsse von mir Elke