Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

Von: , Frage gestellt am So, 23. Jan 2005

Hallo zusammen
Hat ein eigenhändig geschriebenes Testament immer Gültigkeit vor der gesetzlichen Erbfolge? oder nur mit Notar ???
Jemand hat eine Eigentumswohnung und möchte diese im Todesfall zwischen den beiden eigenen Kindern und dem Lebensgefährten zu gleichen Teilen vererben. Möchte aber nicht das die Kinder(aus 1.Ehe)des Lebensgefährten in dessem Todesfall dann sein 1/3 Anteil erben. und somit festlegen, das dieses 1/3 dann an die eigenen Kinder zurückfällt.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

    Hi Christine,

    ich bin zwar kein Jurist, aber ein handgeschriebenes Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
    Aus meiner steuerrechtlichen Erfahrung heraus kann ich aber nur davor warnen, eine Wohnung an eine Erbengemeinschaft, die dann zwangsläufig entsteht, zu übergeben.
    Meist endet das mit Streitigkeiten, die einen wollen verkaufen, die anderen nicht, die einen wollen renovieren, die anderen wollen kein Geld in die Wohnung stecken, usw. !!
    Da sollte man sich wirklich gut überlegen, ob man das wirklich will.
    Wie das mit den Kindern aus 1. Ehe aussieht, kann ich leider nicht sagen, das ist Juristensache.

    Gruß

    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

    Man kann mit warmer Hand an die eigenen Kinder verschenken.
    Und sich die Nutzung in einer Notariellen Niesbrauchrechtsbestellung sichern.

    z.B. daß man ein Lebenslanges Wohnrecht hat und sowas.

    Dann weiss jeder woran er ist.

    Jakob. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

    Hallo zusammen
    Hat ein eigenhändig geschriebenes Testament immer Gültigkeit
    vor der gesetzlichen Erbfolge?
    Ja. Aber es bleibt die Sache mit dem Pflichtteil. Der steht den gesetzlichen Erben zu und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wäre in diesem Fall für jedes der eigenen Kinder ein Viertel. oder nur mit Notar ???
    Nicht zwingend. Habe aber mal gehört, dass bei einem notariellen Testament die Gebühren denen für den (gerichtlichen) Erbschein gleichkommen und dass bei Vorliegen eines notariellen Testaments der Erbschein nicht mehr nötig sein soll. Jemand hat eine Eigentumswohnung und möchte diese im Todesfall
    zwischen den beiden eigenen Kindern und dem Lebensgefährten zu
    gleichen Teilen vererben. Möchte aber nicht das die Kinder(aus
    1.Ehe)des Lebensgefährten in dessem Todesfall dann sein 1/3
    Anteil erben. und somit festlegen, das dieses 1/3 dann an die
    eigenen Kinder zurückfällt.
    Es empfiehlt sich die Niesbrauch-Regelung (siehe vorheriges Posting). Dabei aber auch festlegen, wer die laufenden Kosten/Reparaturen der trägt. Die erbenden Kinder oder der die Wohnung kostenfrei nutzende Lebenspartner. Solche Details mit Notar klären lassen.
    Gruß
    Karl

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

    Hallo Christine,

    ein eigenhandschriftliches Testament ist genau so gültig wie ein notarielles Testament. Allerdings warne ich vor "Heimwerkeraktivitäten" in diesem Bereich dringend, denn das Erb- und Pflichtteilsrecht ist ein höchst komplexes Rechtsgebiet mit vielen Fußangeln und Fallstricken. Und so ist es nicht verwunderlich, dass es seriöse Schätzungen gibt, die bei privat verfassten Testamenten den Anteil der wirklich guten Testamente unter 10% sehen.

    Gerade wenn es um Kinder aus verschiedenen Beziehungen geht, ist daher fachliche Beratung ganz dringend anzuraten um hinterher nicht für ewigen Streit unter den Erben zu sorgen. Das bestgemeinte Testament nützt z.B. nichts, wenn es das Pflichtteilsrecht ignoriert oder nicht richtig zur Geltung kommen lässt. Also sei schön brav und geh mit der Sache zu einem spezialisierten Anwaltskollegen, dann gibt es hinterher auch ein Testament, bei dem sich die Erben höchstens noch über den Erblasser ärgern, aber keinen Grund haben, sich gegenseitig zu zerfleischen.

    Grundsätzliche Fehler/Unkenntnis des Erbrechts sind in deiner Konstruktion schon Fragen wie die "Vererbung einer Eigentumswohnung". Man ererbt keine Einzelstücke, sondern immer nur Bruchteile (Prozentwerte) seines Gesamtvermögens, kann aber Einzelteile im Wege von Vermächtnissen direkt zuweisen. Dabei entstehen dann aber ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche, und die muss man bedenken.

    Rechtlich und steuererlich ist zudem die Geschichte mit dem Lebensgefährten immer heikel. Erstens steht ihm kein Pflichtteil zu, d.h. kann man ihm nur Teile zuwenden, die nicht für Pflichtteilsansprüche weggehen, und 2. gelten Lebensgefährten als Erben der Klasse 3 und haben somit einen extrem niedrigen Freibetrag und eine hohe Progession bei der Erbschaftssteuer. Dementsprechend sollte man hier andere Wege wählen, wenn man dem Lebensgefährten die Nutzung der Wohnung bis an sein Lebensende sicherstellen will.

    Du siehts, die Sache ist noch überhaupt nicht ausgegoren und man sollte sich hier dringend fachlichen Rat holen.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  5. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Testament vor Erbfolge??oder nur mit Notar???

    Vielen herzlichen Dank an alle.
    Ich denke das mit dem Nießnutzrecht hört sich interessant an. Da wird man dann doch besser in den sauren Apfel beißen und zum Notar gehen. Ist wohl sinnvoller.
    Danke

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