Hallo zusammen!
Wer kann mir im folgenden Erbschafts-Fall weiterhelfen?
Vor rund 50 Jahren verstarb mein Vater und meine Mutter heiratete bald darauf wieder. Aus dieser „neuen“ Ehe ging eine Tochter hervor, sozusagen meine „Stiefschwester“.
Vor einem Jahr starb meine Mutter. Das Testament lautete darauf, dass die Alleinerbin beider (meiner Mutter und ihres Mannes) meine Stiefschwester ist. Der Hinterbliebene (in diesem Fall der Mann meiner Mutter) behält in der vererbten Eigentumswohnung ein lebenslanges Wohnrecht.
Nun wollte ich mir zumindest den Pflichterbteil auszahlen lassen. Gegen diese rund 20.000,- DM wurde jedoch das Wohnrecht gegengerechnet, so dass rund 2.000,- DM übrigblieben. Diese Auseinandersetzung wurde über Anwälte ausgetragen und dauerte fast ein Jahr.
Nach nun einem Jahr ist auch der Mann meiner Mutter gestorben. Somit wurde das Wohnrecht nicht so lange wie für die Berechnungen des Pflichtteils angenommen genutzt.
Habe ich jetzt weitere Ansprüche?
Gibt es für ähnliche Fälle Urteile?
Vielen Dank für eure Antworten! Sollten noch Angaben fehlen, so fragt bitte nach.
Viele Grüße,
Björn