Widerspruch gegen Mahnbescheid, JA oder NEIN

Angenommen jemand (Privatperson) hat einen Schaden verursacht und diese Person verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Der Schaden wird auch der Versicherung gemeldet.Die Rechnung über den Schaden geht direkt von der geschädigten Firma an die Versicherung des Schadenverursachers.
Nun geht einige Zeit ins Land der Schadenverursacher bekommt von seiner Versicherung noch einen Anhörungsbogen und die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab. Dann wird noch ein Kulanzantrag bei der Versicherung gestellt und auch dieser wird abgelehnt.

Nun sind bereits drei Monate vergangen. Auf einmal bekommt der Schadenverursacher Post nämlich einen Mahnbescheid mit Mahnkosten, Gebühren und Zinsen, hat aber weder eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung noch eine erste und zweite Mahnung bekommen.

Macht es Sinn dagegen Widerspruch einzulegen wenn es sich um einen Schaden von ca. 1300 Euro handelt und der Schadenverursacher keine Rechtschutzversicherung hat ?

Wenn der Schadenverursacher sich einen Anwalt nimmt, kostet das doch auch Geld oder ?

FÜR EURE MÜHE IM VORRAUS ALLERBESTEN DANK

Hallo!

Wenn der Verursacher nunmal haftet, dann haftet er nunmal. Es wäre allenfalls zu überlegen, Widerspruch nur gegen den Kostenausspruch einzulegen - dann aber die Hauptforderung zu begleichen. Natürlich muss der Schädiger erfahren, wieviel genau er zu tragen hat, bevor die Sache ans Gericht geht, man nennt es Schadensminderungspflicht. Im Sinne von § 93 ZPO ist daher nicht so recht einzusehen, weshalb die Gerichtskosten zu tragen sein sollen. Was die Zinsen betrifft, die sind ab dem schädigenden Ereignis zu zahlen.

Hi
wenn die Person den Schaden verursacht hat, was ist falsch an dem Mahnbescheid? Das die Versicherung nicht zahlen will befreit doch den Verursacher nicht von seiner Pflicht. Einzig über die Höhe der geforderten Summe wäre uU zu diskutieren…
HH

  • Was hat denn die Versicherung damit zu tun, ob der Schadensverursacher zahlen muss oder nicht? So eine Pflicht erlischt doch nicht, weil die Versicherung nicht bezahlt.

  • Im Übrigen kommt es ja wohl sehr auf das an, was konkret geschehen ist, und darüber verlierst du kein einziges Wort. Wie soll man dir sagen, wie sinnvoll oder sinnlos es ist, Widerspruch einzulegen, wenn man nicht im Geringsten weiß, worum es überhaupt geht? Es ist doch wohl klar, dass es null Sinn macht, Widerspruch einzulegen, wenn sowieso feststeht, dass du zahlen musst. Mit anderen Worten: Es ist doch wohl klar, dass das nur davon abhängt, was passiert ist, oder?

Widerspruch nur wenn ungerechtfertigte Forderunng

Angenommen jemand (Privatperson) hat einen Schaden verursacht
und diese Person verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Der Schaden wird auch der Versicherung gemeldet.Die Rechnung
über den Schaden geht direkt von der geschädigten Firma an die
Versicherung des Schadenverursachers.
Nun geht einige Zeit ins Land der Schadenverursacher bekommt
von seiner Versicherung noch einen Anhörungsbogen und die
Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab. Dann wird noch
ein Kulanzantrag bei der Versicherung gestellt und auch dieser
wird abgelehnt.

Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit oder bei Gesetzesverstößen.
Oder weil gewisse Pflichten missachtet wurden.
Oder etwas aus der Haftung ausgeschlossen ist.
Also muss der Grund der Ablehnung betrachtet werden
Wenn sowas gegeben ist, zahlt man Selber.

Jakob

Nun sind bereits drei Monate vergangen. Auf einmal bekommt der
Schadenverursacher Post nämlich einen Mahnbescheid mit
Mahnkosten, Gebühren und Zinsen, hat aber weder eine Rechnung,
eine Zahlungserinnerung noch eine erste und zweite Mahnung
bekommen.

Macht es Sinn dagegen Widerspruch einzulegen wenn es sich um
einen Schaden von ca. 1300 Euro handelt und der
Schadenverursacher keine Rechtschutzversicherung hat ?

Wenn der Schadenverursacher sich einen Anwalt nimmt, kostet
das doch auch Geld oder ?

FÜR EURE MÜHE IM VORRAUS ALLERBESTEN DANK

Hallo Andi,

entscheidende Frage ist IMHO nicht, ob Du zur Zahlung verpflichtet
bist (was unstreitig erscheint), sondern ob die Versicherung zu Recht
die Zahlung verweigert. Es kommt nämlich auch vor, dass die
Verweigerung zu Unrecht geschieht.

Wenn das geklärt ist, geht es erst weiter.
Verweigert die Versicherung zu Recht, würde ich mich um gütliche
Einigung bemühen, sprich: zahlen.
Falls nicht: Widerspruch einlegen, Klage abwarten. Die ergeht dann
meist gegen Dich und die Versicherung als Gesamtschuldner.

Gruß - Jaschiii

Hallo!

Nein, nein, nein, das ist falsch. Ausschließlich im Verkehrsrecht gibt es einen Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer, sonst nicht! Eine Klage gegen Schädiger und Versicherer als Gesamtschuldner würde ganz schön in die Hose gehen. Es kann dem Geschädigten vollkommen egal sein, wie der Schädiger das Geld aufbringt, das er ihm schuldet. Ob und wie hoch der Schädiger versichert ist, ist einzig seine Sache.

mea culpa & Danke (owt)
.