Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Hallo,
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht (11.01.95 AZ: BVR 892/88) ist es unzulässig Sozialversicherungsbeiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu erheben. Meine Frage: Was muß ich tun um die Beiträge wieder zu bekommen? Welche Beiträge bekomme ich wieder? Bekomme ich überhaut etwas wieder?

Hier ein Bericht aus einer Betriebsratszeitung, Plus einem Musterschreiben. Du mußt aber bedenken das nur die letzten 4 Jahre zurückgefordert werden können.

Betreff: Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus einmal
gezahltem Arbeitsentgelt
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen).

Die Erhebung Sozialversicherungsbeiträge aus Einmalzahlungen ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Praxis für unzulässig erklärt (Beschluß vom 11. Januar 1995, AZ: BVR 892/88). Bisher sind bei Einmalzahlungen zwar Kranken- und Arbeitslosengeld gezahlt worden, aber weder beim Arbeitslosengeld noch bei Kranken- und Übergangsgeld wurden diese Sozialversicherungsbeiträge für die Berechnung berücksichtigt.
Das Gericht hatte den Gesetzgeber Zeit bis Ende 1996 gegeben, um die Grundlagen zu ändern, was auch geschehen ist.

§26 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IV regelt, daß zu Unrecht einbehaltene Beiträge zu erstatten sind. Gegen diese Rückerstattung haben die Krankenkassen zwar erneut geklagt und es steht eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung noch aus, aber inzwischen greift die vierjährige Verjährungsfrist.

Eine Rückerstattung muß beantragt werden, damit, im Falle eines positiven Urteils, die Zahlungen ab 1995 erfolgen. Denn es ist keineswegs sicher, daß im Falle einer Rückzahlungspflicht der Kassen alle automatisch ihr Geld zurückerhalten. Eventuell erhalten nur diejenigen ihr Geld zurück, die einen Widerspruch eingelegt haben.
Aus diesem Grund ist es ratsam umgehend einen Widerspruch an die Krankenkasse zu senden.

Um die Größenordnung einer möglichen Rückerstattung zu verdeutlichen, hier folgendes Beispiel:

Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung DM 3.500,00 brutto
Urlaubsgeld DM 750,00 brutto
Zwischensumme DM 4.250,00 brutto

Mal 4 Jahren bis einschl. 1998 DM 17.000,00 brutto

Krankenversicherung ca. 7% DM 1.190,00
(Arbeitnehmeranteil)

Arbeitslosenversicherung 3,25 % DM 552,50

Rückerstattung ca. DM 1742,50

Name
Straße
PLZ Ort

An die
Krankenkasse
Straße

PLZ Ort

Versicherungs.Nr.:

Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus einmal gezahltem Arbeitsentgelt
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen).

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 11. Januar 1995,
AZ: BVR 892/88) ist es unzulässig, Sozialversicherungsbeiträge aus einmal gezahltem Arbeitsentgelt zu erheben.

Gemäß §26 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IV beantrage ich die Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge aus den Jahren 1995, 1996, 1997,1998 sowie folgende Jahre.

Mit freundlichen Grüßen

Die Krankenkassen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung bereiterklärt, wenn auch die neue Fassung des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt werden sollte, die Beiträge von sich aus zu erstatten. Ein Widerspruch ist also völlig unnötig und verursacht nur einen fürchterlichen Verwaltungsaufwand bei den Kassen.