Schöffen als Teil der Gerichtsbarkeit

Hallo!
Bin seit einer Woche Schöffe und grübele über Sinn/ Gefahren dieses Amtes nach:
Schöffen sind Laienrichter, die unter Umständen keinerlei juristische Erfahrung haben, unter Umständen in ihrem Urteils-/ Reflektionsvermögen sehr begrenzt sind. Dennoch entscheiden sie über Schuld und sogar Strafmaß und tragen damit eine äußerst hohe Verantwortung! Die zwei Schöffen eines Schöffengerichts können den einen Berufsrichter sogar überstimmen! Ist dieses System nicht sehr gefährlich?
Kennt jemand völlig unangemessene/ problematische Urteile, die durch Schöffen zustande kamen?
Wie beurteilt ihr dieses Deutsche Rechtssystem?
Gruß!
Christian

Hallo Christian,

Sinn der Einrichtung des Schöffenamtes ist, dass das Urteil nicht allein von Richtern gefällt wird, die (vor allem nach vielen Dienstjahren) eine sehr subjektive Weltsicht haben können.

Dass Schöffen einen Richter überstimmen, habe ich (auch Schöffe) noch nicht erlebt. Ob bei dem einen oder anderen anderen Schöffen ein gewisser Obrigkeits-Respekt mitschwingt, weiß ich nicht. Zumindest von mir kann ich sagen, dass ich keine Hemmungen hätte, gegen den Richter zu stimmen, wenn ich es für angemessen halte.

Ob das Ergebnis der Einrichtung wirklich sinnvoll ist, wird sich wohl nicht überprüfen lassen. Das wird daran scheitern, dass die Urteilsfindung geheim ist.

Gruß
Peter

Hallo Christian!

die unter Umständen keinerlei
juristische Erfahrung haben, :unter Umständen in ihrem
Urteils-/ Reflektionsvermögen :sehr begrenzt sind.

Schöffen durfen nicht aus dem Justiz- oder Polizeidienst kommen. Beweise, Tat, Tatumstände und Täter sollen nicht nur aus dem womöglich eingeengten Blickwinkel von Juristen gesehen werden. Andere Kenntnisse, Lebens- und Berufserfahrungen sollen einfließen. Dabei ist die Gefahr eingeschränkten Urteils- und Reflektionsvermögens überall gegeben, wo Menschen tätig sind und die Gefahr besteht immer in der Person des Richters. Er/sie ist weder allwissend noch objektiv.

entscheiden sie über Schuld :und sogar Strafmaß und tragen
damit eine äußerst hohe :Verantwortung!

Die Verantwortung ist immens! Richter und Laienrichter können ganze Lebensläufe entscheidend beeinflussen. Ein Grund mehr, diese Verantwortung nicht nur einem einzigen Menschen aufzuladen.

Die zwei Schöffen eines
Schöffengerichts können den :einen Berufsrichter sogar
überstimmen!

Ja natürlich, sonst wären sie nur Staffage. Die je nach Erleben, Prägung evtl. eingeschränkte oder einseitige Urteilsfähigkeit einer einzelnen Person laßt sich mit selbstbewußten Schöffen kompensieren.
Außerdem soll die Justiz kein Eigenleben innerhalb des Staates führen. Es braucht das Bindeglied zur Bevölkerung, das sind die Schöffen.

Ist dieses System nicht sehr :gefährlich?

Ja klar, aber wir kennen kein besseres System.

Kennt jemand völlig :unangemessene/ problematische :Urteile, die durch Schöffen :zustande kamen?

Solche Urteile gibts ganz sicher. Es dürfte eine erhebliche Dunkelziffer geben, denn wenn es kein korrupter Sauhaufen ist, sondern pflichtgemäß arbeitende Richter und selbstbewußte Schöffen, ist ihnen die konkrete Fehlbeurteilung nicht bewußt. Im Idealfall ist aber allen Beteiligten stets die Gefahr der Fehlbeurteilung bewußt.

Gruß
Wolfgang

Der ursprüngliche Sinn der Schöffen war eine Kontrolle des Staates durch die Bürger. Das ist sicherlich überholt. Heute finden Schöffen allenfalls noch ihre Rechtfertigung darin, dass dem Juristen die unvoreingenommene Sicht ermöglicht wird durch das, was eben die Schöffen sagen. Im Grunde müsste das System auch das Vertrauen der Bürger stärken; da diese sich aber trotzdem immer über die ach so lebensfernen Urteile aufregen, namentlich im Strafrecht, schlägt das wohl fehl. Ich persönlich halte das System jedenfals für überholt und überflüssig.

Im Übrigen muss ach ein Laienrichter nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Wenn er grundlegende juristische Informationen bekommt und denen vorsätzlich zuwider handelt, weil er das Gesetz „doof“ findet :wink:, würde ich da mal schnell an Rechtsbeugung denken - und die ist strafbar. Auch ein Schöffe ist ja an Recht und Gesetz gebunden.

Schließlich noch der Hinweis von mir, dass bei rechtlich schwierigen Beurteilungen, wo es wirklich mehr auf den juristischen als auf den menschlichen Verstand ankommt, ja meist irgendwann höhere Instanzen bemüht werden. Und da können Schöffen die Richter zahlenmäßig nicht mehr überstimmen bzw. es gibt auch nicht in allen Instanzen Schöffen.

Levay