Stimmt es, das man bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht zahlen muß, wenn die Begrenzung durch „alte“ Schilder mit „km“ drauf angekündigt wird-wenn ja, wo kann man da eventuell Urteile nachlesen
Das gilt wohl leider nicht. Ich habe irgendwo gelesen, daß solange die Schilder erkennbar die Geschwindigkeitsbegrenzung angeben, sie auch beachtet werden müssen, selbst wenn sie nicht mehr den Verordnungen entsprechen. Kann dir aber leider keinen Verweis darauf geben.
§ 53 StVo
o.g. Paragraph regelt das Inkrafttreten neuer VO und die Übergangsgültigkeit der alten schilder und VO.
Du wirst hier leer ausgehen…
Wenn da steht 70 dann heißt das in Deutschland 70km/h und nicht Meilen.
Dennis