Hallo!
umgezogen ist und auch die Inkassofirma bestätigt, dass einer
dieser Bescheide zurückgekommen ist, wären diese Bescheide
dennoch gültig?
Das ist interessant. Ohne Zustellung ist so ein Vollstreckungsbescheid nur ein unhandliches Stück Papier.
Oder wäre irgendetwas davon womöglich schon
verjährt?
Womöglich. So hell kann auch ich nicht sehen.
Wenn nun seit 11/2000 von der Inkassofirma keinerlei
Aktivitäten mehr ausgegangen sein sollten, könnte sie dann
jetzt die Forderung bis zum heutigen Tag verzinsen?
Verzinsung muss ja nicht „gemacht“ werden, Forderungen verzinsen sich sozusagen von alleine!
Wo könnte man sich ggf. kostenlosen Rat holen, wenn man quasi
unvermögend ist?
Na das ist ja mal eine allgemeine Rechtsfrage, die ich äußerst gerne beantworte! Also:
Es gibt in jeder Stadt und auch in den allermeisten Dörfern Menschen, die es sich zum Beruf gemacht haben, andere Menschen in rechtlichen Fragen zu beraten. Dafür haben diese Menschen sehr lange studiert und in Justiz- und anderen Behörden gearbeitet. Sie nennen sich „Rechtsanwältin“ oder auch „Rechtsanwalt“, je nach Geschlecht.
Viele dieser Menschen sind selbst „quasi unvermögend“, weil sich in der Welt ein bösartiges Gerücht hält, nach dem es sich nur die Superreichen leisten können, einer Anwältin/einem Anwalt auch nur Hallo zu sagen.
Das ist falsch.
Der Staat hat ein Herz für die quasi Unvermögenden und hält daher das Instrument der „Beratungshilfe“ parat. Man nehme dazu das Formblatt
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/AG_I_1.pdf
und fülle es gewissenhaft aus. Dann gehe man zum heimischen Amtsgericht, frage sich zum zuständigen Rechtspfleger durch, gebe dort das Formblatt ab und lege ihm die geforderten Belege vor. Der Rechtspfleger erteilt daraufhin einen Beratungshilfeschein. Damit kann man zu jeder Anwältin, zu jedem Anwalt gehen. Einfach mal probieren! Anwälte beißen nicht, dazu sind sie viel zu sehr ins Bellen verliebt …
Für eine Gebühr von EUR 10,- bekommt man eine umfassende Beratung und wenn’s sein soll sogar eine tolle Vertretung. Den Rest zahlt der Staat - garantiert! Deswegen soll man auch nicht glauben, Beratungshilfe sei bei Anwälten unbeliebt. Mir zB ist es aus leidvoller Erfahrung lieber, ich bekomme EUR 70,- vom Staat für meine Arbeit - die aber garantiert! - als dass ich von den Mandanten nach monatelangem Mahnverfahren keinen Cent sehe, weil sie nun mal nichts haben.