Hallo Rechtsexperten,
wenn sich eine Interessengemeinschaft gründet und sich in dieser eine charakteristische Vereinstruktur herauskristallisiert, indem z.B. eine Jahreshauptversammlung einberufen wird mit Wahl der Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer, welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Mitglieder in dieser Interessengemeinschaft? Welche Rechte und insbesondere Pflichten haben der 1. und 2. gewählte Vorsitzende? Wer haftet in dieser Interessengemeinschaft für Entscheidungen von z.B. erheblicher finanzieller Tragweite? Welchen rechtlichen Status hat eigentlich eine solche Interessengemeinschaft? Ist das vor dem Gesetz nur so ein „loser Haufen“ oder schon etwas Institutionelles?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Grüße
Margitta