Ich bin am 23.10.2004 zu schnell gefahren und geblitzt geworden. Das Problem ist, dass es das Auto von meiner Freundin war und Sie den Bußgeldbescheid bekommen hat. Sie hat dann mich angegeben und ich habe erst heute den Bescheid bekommen. Ist das jetzt nicht verjährt. Ich habe mal gehört, dass nach 3 Monaten die ganze Sache verjährt.
Danke
Schön wär’s, nicht ?
Dann bräuchte man die Unterlagen ja auch nur ein Weilchen zu Hause rumliegen lassen … 
Gruß Carolin
Hi,
du darfst die 3 Monate net vom Tatzeitpunkt aus rechnen… Zumindest net, wenn sie wie in deinem Fall von einer weiteren „Ermittlung“ unterbrochen wurden. Die 3 Monate fangen dann wieder von vorne an…
Mfg - JENS
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Etliche Infos genau zu dem Thema…
…gibts unter:
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Gruß
Markus
Ich bin am 23.10.2004 …
Verjährungsfrist beginnt am 01.11.04 und endet am 31.01.05
hat also Pech gehabt.
Gruß Richy
Quatsch,
die Frist beginnt am Tag der Tat.
Gruß
HaWeThie
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