Hallo,
angenommen man bestellt etwas telefonisch per Nachnahme. Danach überlegt man sich´s wieder anders und nimmt die Nachnahme nicht an. Dies geht wieder zurück. Was kann dann passieren?
Gruß
Otto
Hallo,
angenommen man bestellt etwas telefonisch per Nachnahme. Danach überlegt man sich´s wieder anders und nimmt die Nachnahme nicht an. Dies geht wieder zurück. Was kann dann passieren?
Gruß
Otto
Hallo Otto,
da die Nachnahme ja zugestellt wurde u du die nciht angenommen hast, kann man dies als Leistung zählen, die verwirkt ist u dir die Nachnahme & Lieferkosten in Rechnung stellen.
Für den Artikel brauchst du nach Widerrufsrecht nichts zu bezahlen.
Vorteil für den Verkäufer - er braucht dir aufgrund eines in Anspruch genommenen Widerrufsrecht nicht das Rückporto bezahlen (bei ware von einem Wert über 40 €)
Vorteil für dich - ist der Warenwert niedriger als 40 € brauchst du die Rücksendekosten nicht zu tragen
Fair wäre, dass du dem Verkäufer sagst, dass du es dir anders überlegt hast, sonst erwirkt er event. eine 2. Zustellung wg. Rückläufer.
LG
Andrea
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Hallo Andrea,
nimm´s mir bitte nicht übel, aber Dir ist ein kleiner Fehler
unterlaufen.
Vorteil für den Verkäufer - er braucht dir aufgrund eines in
Anspruch genommenen Widerrufsrecht nicht das Rückporto
bezahlen (bei ware von einem Wert über 40 €)Vorteil für dich - ist der Warenwert niedriger als 40 €
brauchst du die Rücksendekosten nicht zu tragen
Andersherum ist es richtig:
„Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbaucher bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten
der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“ = § 357 II S. 3.
BGB.
Dazu muss es aber auch vereinbart sein, z.B. in den AGBs.
Ansonsten: meine volle Zustimmung.
Gruß - Jaschiii
Hallo Jaschiii,
na ich meinte, wenn der Warenwert unter 40 € ist, sollte der Käufer die Rücksendekosten tragen, wenn aber der Empfänger das Paket per Nachnahme nicht annimmt, geht es ja wieder zurück ohne dass der Empfänger noch einmal die Portokosten zum VK tragen muss.
War irgendwie missverständlich ausgedrückt.
LG
Andrea
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