angenommen, jemand geht die Fußgängerzone entlang und stolpert über einen ca. 5 - 8 cm herausstehenden Pflasterstein, fällt hin und verletzt sich. Nehmen wir mal weiter an, es gibt da wohl einige wenige Zeugen, die sich mehr im Wegschauen üben, als zu helfen. Nehmen wir weiter an, die verletzte Person wendet sich gleich nach dem erlittenen Unfall an die Polizei und läßt ihren Unfall dort schriftlich aufnehmen. Angenommen die Polizei ist so freundlich und fotografiert die Unfallstelle und es kommen dabei gute Fotos heraus. Nehmen wir weiter an, daß die verunfallte Person sich nach ihrem Polizeibesuch in das nächstgelegene Krankenhaus begibt und sich auf eventuelle Knochenbrüche untersuchen läßt. Wie hoch wäre die Chance, Schadensersatz und Schmerzensgeld notfalls gerichtlich durchzusetzen?
wohl einige wenige Zeugen, die sich mehr im Wegschauen üben,
aha, unterlassene Hilfeleistung…
als zu helfen. Nehmen wir weiter an, die verletzte Person
wendet sich gleich nach dem erlittenen Unfall an die Polizei
und läßt ihren Unfall dort schriftlich aufnehmen. Angenommen
die Polizei ist so freundlich und fotografiert die
Unfallstelle und es kommen dabei gute Fotos heraus. Nehmen wir
weiter an, daß die verunfallte Person sich nach ihrem
Polizeibesuch in das nächstgelegene Krankenhaus begibt und
sich auf eventuelle Knochenbrüche untersuchen läßt. Wie hoch
wäre die Chance, Schadensersatz und Schmerzensgeld notfalls
gerichtlich durchzusetzen?
Also gegen die Passanten ist ein Anspruch wg. oben sicherlich vorhanden. Aber hier gilt: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Stiefel. Zudem dürfte es schwer werden ALLE aufzutreiben und die Schuld des einzelnen richtig einzuteilen. Von daher sollte man sich die Zeit schenken. Und irgendwo kann man’s ja auch verstehen: wer garantiert denn dem Helfenden, dass der „Unfall“ nicht gestellt war ? (Stichwort: versteckte Kamera, Überfall auf Helfer…) Ausserdem war der Unfall nicht lebensbedrohlich.
Eher kann man denjenigen haftbar machen, der sich um den Zustand des Pflasters zu kümmern hat von wg. Verletzung der Instandhaltungspflicht. Hier dürfte im Sinne der Ersatzleistungspflicht schon mehr zu holen sein. Aber erst einmal sollten die Anwälte die Sache regeln.
Ausserdem muss man ja nicht gleich über einen Pflasterstein stolpern. Frechheit, jemanden für die eigene Ungeschicklichkeit zahlen zu lassen
ich habe eher den eindruck, es ginge darum, die stadt zur kasse zu bitten, weil der pflasterstein nicht rechitig „montiert“ war…
Ich denke mal, daß man da wenig chancen hat.
In österreich schon eher. Da hat der mosi doch mal seinen rolls royce bezahlt bekommen, weil er in ein schlagloch gefahren ist…
Also, wenn man hier klagen will sollte man nen guten anwalt und ne menge nerven mitbringen…
wohl einige wenige Zeugen, die sich mehr im Wegschauen üben,
aha, unterlassene Hilfeleistung…
nicht mehr seit 01.01.2005 !!!
Begründung:
Der Hilfeleistende muß damit rechnen, vom Hilfeempfänger eine finanzielle Anerkennung für sein Helfen zu erhalten - in diesem Fall wäre es dann aber Schwarzarbeit und der Hilfeleistende ein Verbrecher.
Wegsehen wird also zur traurigen Verpflichtung jedes Rechtstreuen Staatsbürgers.
Gruß
als zu helfen. Nehmen wir weiter an, die verletzte Person
wendet sich gleich nach dem erlittenen Unfall an die Polizei
und läßt ihren Unfall dort schriftlich aufnehmen. Angenommen
die Polizei ist so freundlich und fotografiert die
Unfallstelle und es kommen dabei gute Fotos heraus. Nehmen wir
weiter an, daß die verunfallte Person sich nach ihrem
Polizeibesuch in das nächstgelegene Krankenhaus begibt und
sich auf eventuelle Knochenbrüche untersuchen läßt. Wie hoch
wäre die Chance, Schadensersatz und Schmerzensgeld notfalls
gerichtlich durchzusetzen?
Also gegen die Passanten ist ein Anspruch wg. oben sicherlich
vorhanden. Aber hier gilt: Recht haben und Recht kriegen sind
zwei Paar Stiefel. Zudem dürfte es schwer werden ALLE
aufzutreiben und die Schuld des einzelnen richtig einzuteilen.
Von daher sollte man sich die Zeit schenken. Und irgendwo
kann man’s ja auch verstehen: wer garantiert denn dem
Helfenden, dass der „Unfall“ nicht gestellt war ? (Stichwort:
versteckte Kamera, Überfall auf Helfer…) Ausserdem war der
Unfall nicht lebensbedrohlich.
Eher kann man denjenigen haftbar machen, der sich um den
Zustand des Pflasters zu kümmern hat von wg. Verletzung der
Instandhaltungspflicht. Hier dürfte im Sinne der
Ersatzleistungspflicht schon mehr zu holen sein. Aber erst
einmal sollten die Anwälte die Sache regeln.
Ausserdem muss man ja nicht gleich über
einen Pflasterstein stolpern. Frechheit, jemanden für die
eigene Ungeschicklichkeit zahlen zu lassen
Der Hilfeleistende muß damit rechnen, vom Hilfeempfänger eine
finanzielle Anerkennung für sein Helfen zu erhalten - in
diesem Fall wäre es dann aber Schwarzarbeit und der
Hilfeleistende ein Verbrecher.
Wegsehen wird also zur traurigen Verpflichtung jedes
Rechtstreuen Staatsbürgers.
die Kommunen sind gegen entsprechende Schäden zwangsversichert, bzw. betreiben hierzu landesweit eigene Versicherungssysteme (in Nds. den Kommunalen Schadensausgleich KSA). Du solltest dich dementsprechend an die zuständige Stadtverwaltung wenden und Arztbericht, Nachweis sonstiger Schäden und Kosten, … einreichen. Mit Schmerzensgeld dürfte es allerdings mau aussehen.
Gruß vom Wiz
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