Künstlervermittlung

Jemand hat für die Vermittlung von Künstlern ein Gewerbe angemeldet und ist als Kleinunternehmer eingestuft. Die Künstler die vermittelt werden sind zum Teil Privatpersonen. Aus dem Vermittlungsgeschäft zwischen Vermittler und Veranstalter kommt eine Provision heraus. Aus dem Vertrag zwischen Künstler und Veranstalter kommt eine Gage heraus. Der Künstler müsste doch diese Gage in einer Steuererklärung angeben. Tut er dies nicht hinterzieht er dann Steuern? Die Gage erhält er als Privatperson ohne Gwerbeanmeldung ohne Mwst.! Oder ist das einfach nur Schwarzarbeit? Kann der Vermittler rechtlich belangt werden, wenn der Künstler diese Einnahmen nicht in einer Steuererklärung angibt?

Vielen Dank im Voraus

Na klar wenn Eichels Leute das mitkriegnen wird es teuer. Die schätzen dann und … Die sind Größzügig.
Hinzu kommt mglw. StGB § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Bzw Beihilfe hierzu.
Jakob

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Hallo Stefanie.