Hallo an Alle!
Mich interessiert folgender Fall:
Nehmen wir an, ein Patient sagt einen Termin nicht rechtzeitig vorher ab, sagen wir 24h vorher. Dürfte in diesem Falle der Arzt eine Rechnung über sagen wir ca. 30 Euro ausstellen?
Also quasi nicht für eine erledigte Arbeit, sondern für die Bereitstellung eines Termins.
Mich interessiert dabei der rechtliche Hintergrund für dieses Verfahren, der moralische Hintergrund wäre für mich sogar verständlich.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Vielen Dank,
Grüße
Hallo,
mit der Terminabsprache gehen der Zahnarzt und der Patient einen Vertrag ein. Der Zahnarzt liefert eine bestimmte Leistung, der Patient nimmt sie ab und bezahlt dafür.
Sagt der Patient kurzfristig ab, kann der Zahnarzt den Termin möglicherweise nicht mehr belegen und es entsteht ein finanzieller Schaden, der bei rechtzeitiger Absage zu vermeiden gewesen wäre. Somit ergibt sich ein Schadensersatzanspruch des Arztes gegenüber seinem Patienten.
Interessant wäre noch, ob der Zahnarzt zB einen Aushang im Wartezimmer oder der Anmeldung hat, worin die Konsequenzen bei Terminabsage aufgeführt sind.
Gruß, Niels
Hallo an Alle!
Mich interessiert folgender Fall:
Nehmen wir an, ein Patient sagt einen Termin nicht rechtzeitig
vorher ab, sagen wir 24h vorher. Dürfte in diesem Falle der
Arzt eine Rechnung über sagen wir ca. 30 Euro ausstellen?
Also quasi nicht für eine erledigte Arbeit, sondern für die
Bereitstellung eines Termins.
Na klar. Mit der Terminabsprache wurde - juristisch gesehen - ein Vertrag abgeschlossen. Und wenn eine Seite den verletzt, muss sie der anderen Seite den daraus entstandenen Schaden ersetzen, im angemessenen Rahmen.
Genauso gilt : Musste man übermässig lange (zB > 1 Std )warten und war die Verzögerung nicht durch eine anderweitige Notfall-Behandlung des Zahnartzes bedingt, dann kann man auch auf Schadensersatz klagen. Wenn man es denn partout will, den Zahnarzt sowieso wechselt.
Gruß
Karl
Mich interessiert dabei der rechtliche Hintergrund für dieses
Verfahren, der moralische Hintergrund wäre für mich sogar
verständlich.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Vielen Dank,
Grüße
Okay, verstanden.
Mir ist noch nie eine solche Arztpraxis über den Weg gelaufen. Aber es scheint doch verbreitet zu sein.
Anm.: Der Zettel hängt aus.
Was wäre im Gegenzug dazu angemessen? Wenn zB. ein 1h-Termin angesetzt ist, der dann allerdings länger dauert? Wo liegt da die Toleranzgrenze?
Wie sieht es mit dadurch im Anschluss ebenso verpassten Terminen aus, könnte man die dem Arzt in Rechnung stellen?
Und:
Bezahlt die Krankenkasse die Arztrechnung, wenn man auf Grund von Krankheit den Termin nicht wahrnehmen konnte und sogar noch eine weitere Rechnung bezahlen muss, da man ja zum Hausarzt mußte?
Vielen Dank schonmal,
Grüße
Hallo an Alle!
Ich kenne solch einen Fall ebenso.
Der Patient lies eine Notfall-behandlung bei Zahnarzt X machen, ganz normal mit Praxisgebühr, Krankenkarte usw… Nach dieser Behandlung erschien der Patient nicht wieder, da er seine Folgebehandlung bei einem anderen Zahnarzt fortsetzen wollte. Zahnarzt X nahm dies zum Anlass, dem Patienten die rechnung für die Notfall-Behandlung nach Hause zu schicken, da die krankenkasse diese Rechnung ohne drauf folgende Weiterbehandlung nicht bezahlen würde.
Das lies sich zum Glück in dem Fall so klären, das der Patient Zahnarzt x nun eben zu seinem Stamm-Zahnarzt macht, bis die Folgebehandlung abgeschlossen ist.
Gruß Marion
Hallo,
Anm.: Der Zettel hängt aus.
dann siehts natürlich schlecht aus.
Was wäre im Gegenzug dazu angemessen? Wenn zB. ein 1h-Termin
angesetzt ist, der dann allerdings länger dauert?
man muss unterscheiden: wurde für die Behandlung eine Stunde angesetzt, dauerte dann aber 2 Stunden, so müsste man wohl dem ZA nachweisen, dass das sein Verschulden ist, also nicht an unerwarteten Schwierigkeiten der Behandlung liegt. Man müsste sich dann zumindest vorhalten lassen, dass man seine Termine so eng legt, dass eine Behnadlung nur unter Zeitdruck stattfinden kann und evtl. Komplikationen nicht berücksichtigt wurden. Keine besonders kluge Entscheidung, wenn es um die eigene Gesundheit geht.
Etwas anderes ist, wenn ein Termin auf einen bestimmten Zeitpunkt ausgemacht wurde, der Patient aber erst 2 Stunden später drankommt. Das läuft bei einem dazwischengekommenen Notfall wohl unter persönlichem Risiko, ansonsten aber unter Fehlplanung des ZA. Hier dürften dem Patienten wohl Schadensersatzansprüche entstehen.
Ist aber alles nur meine persönliche Laienmeinung
)
Gruß, Niels
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