person A war bisher von der gez-gebühr befreit, da sie eine ausbildung absolvierte. nun beginnt person A ein beschäftigungsverhältnis, in dem sie ca. 900 € netto verdient. die befreiung läuft zum 31.1. aus. person B studiert und hat kein eigenes einkommen. beide wohnen in einer gemeinsamen wohnung.
macht es sinn, daß person A sich bei der gez abmeldet und person B beim bürgeramt einen antrag auf gez-befreiung stellt und die im haushalt befindlichen geräte auf sich anmeldet? wie sind die erfolgsaussichten für eine befreiung bei person B? wird das einkommen von person A mitberechnet?