Hi Leute,
wer kann mir bitte den Begriff „invitatio ad offerendum“
erklären?
Ihr würdet mir damit echt helfen!
Danke schon mal im vorraus!
CU
Nicole
Hallo Nicole!
Eine „invitatio ad offerendum“ ist übersetzt eine „Einladung zur Anbotstellung“.
Sie ist also kein (idR verbindliches) Anbot zum Abschluß eines Vertrages, sondern erst die Aufforderung an das Gegenüber, selbst ein Anbot an den Auffordernden zu richten.
Ein Beispiel dafür sind all die „Angebote“ in Schaufenstern, Katalogen, Geschäftsregalen usw. Wenn dort ein Fernseher mit dem Preisschild 300,- EURO steht, dann ist das im zivilrechtlichen KEIN Angebot an jedermann, einen Kaufvertrag über diesen Fernseher zum genannten Preis abzuschließen, sondern es ist nur eine „invitatio ad offerendum“, damit der Interessent zum Verkäufer geht und ihm das Angebot macht „Ich biete an, mit Ihnen einen Kaufvertrag über diesen Fernseher zu dem von Ihnen ausgezeichneten Preis abzuschließen“.
Und dieses Angebot des zukünftigen Käufers kann dann der Verkäufer (bzw die Versandhandelsfirma etc) annehmen (wodurch der Vertrag zustande kommt) oder auch ablehnen.
Wäre das Ausstellen im Schaufenster schon ein Angebot, dann könnte der Verkäufer (Geschäftsinhaber) gar nicht mehr nein zum Vertragsabschluß sagen (und dadurch auch seine Kunden aussuchen), da er ja an sein Angebot gebunden wäre.
Ich hoffe, das war kompliziert genug und klärt alles…
Ciao
P.