Kfz-Unfall - Sachverständiger der Vers. ?

Moin,

angenommen man hatte einen Kfz-Unfall, nur Blechschaden.
Man selber ist nicht Schuld, die Polizei nimmt den Unfall auf etc…

Dann ruft man bei der Unfallverursacher-Versicherung an und zeigt den Unfall an.
Diese Versicherung sagt nun, dass man nicht zu einer Werkstatt fahren soll/darf, sondern warten soll, bis sich ein Gutachter/Sachverständiger bei einem meldet.

Kann man auch den Sachverständigen selber wählen, weil man dem von der Versicherung beauftragten nicht vertraut?

Oder ist man daran gebunden, wie die Verursacher-Vers. in einem solchen Fall verfährt?

Ist nur 'ne kleine Frage, hab dazu aber nichts bei der „Suche“ gefunden und muss das kurzfristig wissen.

Danke schonmal,

Jörn

Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt, welche Lieder gespielt werden.

Längst keine Zukunftsmusik mehr,um mal beim Sinnbildeln zu bleiben.

HM

Hi Jörn,

den selben Fall hatte ich auch letztes Jahr.
Für die Versicherung ist es immer billiger,die eigene Werkstatt oder den eigenen Sachverständigen zur Sache zu senden.

Wir sind damals zu unserem Autohaus, haben denen gesagt, das uns jemand in’s Auto gefahren ist.
Die wollten nru den Namen des Verursachers,die Versicherung und Versicherungsnummer des Verursachers.
Das Autohaus hat dann einen direkten Sachverständigen bestellt, der Schaden und die ganze Regulierung des Schadens haben wir dann über unser Autohaus gemacht.

Vorteil für uns : Keine ewige Rennerei, nicht viele Termine etc - 1 Ansprechpartner.

Die Versicherung wollte, das wir zur Autovermietung fahren wegen nem Leihwagen für 5 Tage Werkstatt von unserem Auto.
Dann wär zu uns lt. Versicherung " innerhalb von 48h ,leider keine Zeitangabe" ein Mensch da, der sich unser Auto anschaut & wir hätten unser Auto 20km weit zu ner kleinen Werkstatt bringen sollen ( Auto ist 2 Jahre alt ).

Frag doch mal dein Autohaus nach,ob die das nicht für DIch auch machen können so ( Leihwagen,Sachverständiger, Schadensabwicklung).
Gruß
Georg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jörn,

als Geschädigter hast du das recht auf einen Gutachter deiner Wahl. Du muß lediglich die Versicherung darüber informieren, das sie keinen Gutachter schicken brauchen. Sollten sie blöd machen - einfach alles einem Anwalt übergeben, was ich im übrigen eh tun würde.
Zwar versichern alle Versicherungen, das ein Anwalt gar nicht nötig sei und sie alles unkompliziert regeln werden - um einen dann gnadenlos über den Tisch zu ziehen.
Anders sieht es bei der Gutachterwahl nur bei einem Kaskofall aus. Dann bist du nämlich verpflichtet den von der Versicherung geschickten Gutachter zu akzeptieren.

Grüßle
Frank K.

Moin Frank,

Anders sieht es bei der Gutachterwahl nur bei einem Kaskofall
aus. Dann bist du nämlich verpflichtet den von der
Versicherung geschickten Gutachter zu akzeptieren.

da ich mich wirklich nicht damit auskenne…was ist ein Kaskofall?
Teilkasko und Vollkasko kenne ich…meinste da jetzt einen Schaden wie z.B. durch Einbruch oder „herabfallende Äste“, also ohne Gegenpartei?

Aber nachdem was ihr schreibt, werd ich mal der Versicherung Bescheid geben, dass ich selber einen Gutachter und eine Werkstatt wählen werde…ich denke schon, dass die Werkstatt meines Vertrauens das alles organisieren kann.

Gruß,
Jörn

Frag doch mal dein Autohaus nach,ob die das nicht für DIch
auch machen können so ( Leihwagen,Sachverständiger,
Schadensabwicklung).

Oh oh, wenn das ein Anwalt mitkriegt, gibt´s aber ´ne Abmahnung für das Autohaus - das wäre nämlich unter Umständen ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Zur Ursprungsfrage: bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners hat dessen Versicherer alle unfallbedingten Kosten zu erstatten, wozu (außer dem eigentlichen Schaden) z.B. gehören:

  • Rechtsanwaltskosten (sollte man also in Anspruch nehmen, der regelt dann eh den Rest)
  • Sachverständigenkosten (außer bei offensichtlichen Bagatell-Schäden) eines Sachverständigen Deiner Wahl
  • Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung

u.v.a.m., was Dir Dein Anwalt erklären wird.

Ciao, Wotan

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ohje…
Moien,

vergiß mal ganz schnell, was Frnak und Wotan sagen…

Sofern du vorhast dein Auto reparieren zu lassen und nichts an dem Unfall „verdienen“ willst ist es wirklich am ratsamsten zu einem Autohaus zu gehen und die Alles erledigen zu lassen. Die meisten Werkstätten bieten diesen Service an.

Anderenfalls hat die Versicherung zweifelsfrei das Recht einen Gutachter vorbeizusenden - dies ist völlig unstrittig egal was Frank da erzählt. Allerdings mußt du dessen Schätzung nicht akzeptieren sondern kannst eventuell einen eigenen Gutachter einschalten. Hier mußt du aber aufpassen, denn je nach Schaden mußt du dann diesen evtl. selbst bezahlen.

Allerdings wäre es dann eh ratsam einen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten die Versicherung übernehmen muß.

Axso…dies alles gilt natürlich nur, wenn du nachweislich schuldlos bist!

Gruß

Bernd

Hi,

da ich mich wirklich nicht damit auskenne…was ist ein
Kaskofall?
Teilkasko und Vollkasko kenne ich…meinste da jetzt einen
Schaden wie z.B. durch Einbruch oder „herabfallende Äste“,
also ohne Gegenpartei?

Ein Kaskofall ist ein Unfall oder Schaden, bei dem deine Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommen muß.

Gruß
Frank K.

moin,

jo, habe schon alles mit einer werkstatt vereinbart, die kümmern sich um alles, leihwagen, sachverständigen etc…
wunderbar…

danke und tschüss

Moien,

vergiß mal ganz schnell, was Frnak und Wotan sagen…

Na klar, wenn Du lieber auf einen Informatiker als auf einen Juristen hören willst, kannst Du da gerne tun…
Der Einfachheit halber (auch wenn´s die Seite eines „Konkurrenten“ ist) hier mal eine ganz nette, sehr ausfürhrliche Zusammenstellung aller Ansprüche bei Verkehrsunfällen:

http://www.ra-kotz.de/ansprueche.htm

Ciao, Wotan

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na klar…
… und du willst Jurist sein…dein Zitat:

„Oh oh, wenn das ein Anwalt mitkriegt, gibt´s aber ´ne Abmahnung für das Autohaus“

solch einen Mumpitz gibt wohl kaum ein halbwegs kompetenter Jurist von sich und da ist ne Antwort eines Informatikers wesentlich besser, denn dafür bruacht man kein Jurist sein um solche Aussagen entsprechend zu würdigen *ggg

Bernd

… und du willst Jurist sein…dein Zitat:

„Oh oh, wenn das ein Anwalt mitkriegt, gibt´s aber ´ne
Abmahnung für das Autohaus“

solch einen Mumpitz gibt wohl kaum ein halbwegs kompetenter
Jurist von sich und da ist ne Antwort eines Informatikers
wesentlich besser, denn dafür bruacht man kein Jurist sein um
solche Aussagen entsprechend zu würdigen *ggg

Lieber Bernd, jeder sollte bei dem bleiben, was er kann.
Ich empfehle z.B. folgende Lektüre:

http://www.kfz-dresden.de/INNUNG/C/2/0/ifcf45cd-001…

Und das ist - wohlgemerkt - von der Kfz-Innung!

Kurzes Zitat daraus:

"2. Kundenberatung anlässlich Unfallwagenannahme

Die Unfallreparatur gehört zum Kerngeschäft der meisten Werkstattbetriebe. Der Kunde verlangt auch im Unfallschadenfalle von jeder Werkstatt einen erstklassigen Service. Dieses Verlangen besteht nicht nur in der einwandfreien Reparatur des Fahrzeuges, sondern auch darin, dass sich bisweilen der Kunde um „nichts“ kümmern möchte. Aber hier setzt das Rechtsberatungsgesetz Grenzen.

Die Werkstatt kann und darf dem geschädigten Kunden nicht alles abnehmen. Der geschädigte Kunde hat sich selbst um die Schadenabwicklung zu kümmern. Wenn er das nicht möchte, muss er Dienstleister einschalten, die dazu ermächtigt sind (z. B. Rechtsanwälte)."

Viele Werkstätten begeben sich hier in düsterste Grauzonen.

Der einzig seriöse Rat an einen Unfallgeschädigten, den keinerlei Schuld am Unfall trifft, ist daher, zur Unfallabwicklung einen Anwalt aufzusuchen.

Ciao, Wotan

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