Hallo,
man nehme folgenden Fall an:frowning:dieser betrifft mich nicht persönlich)
Frau D. hat drei Kinder und ist vor kurzem, in hohem Alter, verstorben. Frau D. stand die letzten zwei Jahre unter Vollbetreuung bei Tochter 1, wegen Alzheimer, Pflegebedürftigkeit usw.
Tochter 2, die in den letzten Jahren überhaupt keinen bzw. keinen guten Kontakt mehr zu dem Rest der Familie hatte, erfährt nur über Dritte das ihre Mutter gestorben ist. Tochter 2 weiß,
a) das vor Jahren ein Testament von der Mutter erstellt wurde, aus dem hervorgeht das sie, ohne Angabe von Gründen, enterbt wurde (bis auf Pflichtanteil natürlich)
b) das Tochter 1, während der Betreuung angeblich ein Teil des Vermögens der Mutter noch zu deren Lebzeiten verprasst haben soll
Sie weiß aber nicht,
a) woran die Mutter gestorben ist, da sie von den Verwandten einfach keine Auskünfte erhält
b) wieso die Mutter immer noch nicht beerdigt ist, eine Woche nach Tod
c) ob nicht noch ein Testament erstellt wurde
d) Wie die Vermögensverhältnisse kurz vor dem Tod der Mutter noch standen und ob wirklich evtl. mehr Geld während der Betreuung ausgegeben wurde, als nötig (bedenke Mutter hatte Alzheimer und schon keine Übersicht mehr)
Wie kann Tochter 2 nun schnellstens an die notwendigen Informationen kommen. ? Zur Beerdigung kann sie nicht erscheinen, da sie selbst schwer krank ist und keine 600 km mehr reisen kann.
Alles was Tochter 3 interessiert, ist, wo das Familienbuch der Mutter verblieben sein könnte, da sie angeblich irgendwo für irgendwas nachweisen müßte, das die Mutter Witwe war. ? Wofür, wenn Mutter jahrelang Rente bezogen hat als Witwe. ?
da läuft viel durcheinander und ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Du jetzt eigentlich wissen willst.
Aber mal zum groben Ablauf: Wenn Testamente vorhanden sind, müssen diese - falls nicht ohnehin in amtlicher Verwahrung - beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Dann werden alle potentiellen Erben (gesetzliche wie gewillkürte) mit Testamentskopien angeschrieben. Die sich hieraus dann ergebenden Erben können dann gemeinsam einen Erbschein beantragen. Nichterben, die mit ihrer Stellung nicht einverstanden sind, können Testamente anfechten und damit die Erbscheinserteilung blockieren. Lediglich Pflichtteilsberechtigte wenden sich an die Erben und bitten um Auskunft über die Höhe des Erbes und verlangen dann ihren Pflichtteil direkt in Geld von den Erben.
Was die Sache mit ggf. zu Lebzeiten schon übertragenem oder verwendetem Vermögen angeht, so muss man dazu sagen, dass bis zur Schenkungsfreigrenze diese nicht angreifbar sind, solange man nicht nachweisen kann, dass dies gegen den Willen des Schenkers geschah. D.h. hier sind wir bei einem Beweislastproblem. Wer sich nie bei Mutter gemeldet hat, weiß natürlich nichts über die Umstände vor Ort und hat dann hier jetzt das Nachsehen, wenn nicht gerade freundliche Beweismittel vom Himmel fallen. Also ganz im Ernst, die Chancen da etwas zu erreichen gehen üblicherweise gegen Null.
Gibt es Belege für Zuwendungen über der Schenkungsfreigrenze in den letzten zehn Jahren lösen die ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus. Aber auch da landen wir wieder bei der Beweislast. Üblicherweise aussichtslos.
Was die Sache mit dem Familienstammbuch angeht, so ist es so, dass bei der Erbscheinsbeantragung üblicherweise ein Todesnachweis des vorverstorbenen Ehegatten benötigt wird. Der ist durch Sterbeurkunde zu führen (bei einigen AG reicht nicht mal eine Heiratsurkunde mit Sterbevermerk). Hat man kein Zugriff auf ein ggf. auch gar niemals nicht existentes Stammbuch, kann dieser Nachweis aber auch durch Zweitschrift der Urkunde durch das zuständige Standesamt geführt werden.
BTW: So ganz unjuristisch moralisch nur mal eine Anmerkung: Wer einen Alzheimerpatienten ggf. über Jahre privat gepflegt hat, kann hierfür gar nicht großzügig genug entschädigt werden. Geschwister die hierdurch entlastet wurden, sollten sich sehr zurückhalten wenn sie nicht - zu Recht - im familiären und sozialen Aus landen wollen.
Gruß vom Wiz, der aus Erfahrung spricht
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