Hi, habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Muss ich Leitungswasserversicherung bezahlen??? Ich hab’ doch eine private Hausrat, bei der das mit eingeschlossen ist! Und Falls es einen Leitungswasserschaden gibt, den zahlt ja - zumindest für das Gebäude die Gebäudeversicherung (hatte vor nem Jahr so nen Fall); was mit meinem Mobiliar passiert, das geht ja meinen Vermieter eigentlich nix an, oder???
(Gebäude- und Haftpflichtversicherung ist auch angegeben, das muss ich zahlen, das ist klar).
Noch was, bei den einzelnen Abrechnungspositionen ist die MwSt. eingerechnet; ist das in Ordnung?? (hab da mal so was gelesen, dass man keine MwSt. zahlen bräuchte - kann mich aber auch täuschen)
MWSt.: Wenn der Vermieter auf die Betr.ko. tatsächlich MWSt. zahlen mußte, kann er sie umlegen. Ist eine Firma der Vermieter, so ist zu vermuten, daß sie vorsteuerberechtigt ist und daher die MWSt. nicht entrichten mußte - also kann sie sie nicht umlegen.
Bei der Definition der Betr.ko. verweist § 4 MiethöheG auf § 27 der 2. BerechnungsVO, und zu diesem gibt es einen Katalog von Betr.ko. „Leitungswasserversicherung“ steht nicht im Katalog. Man könnte sie höchstens unter „sonstige Betr.ko.“ fassen, aber dazu ist mir keine Gerichtsentscheidung bekannt, die das für zulässig erklärt hätte (Kosten für Wachdienst sind sonstige Betr.ko.; Rechtsschutzversicherung des Vermieters sind keine).