Konditionen für einen Kreditvertrag werden ausgehandelt.
Ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt.
Der Kreditnehmer unterschreibt.Es stellt sich heraus, dass
das Grundstück noch einem anderen gehört der im Grundbuch steht.
Der soll auch noch den vertrag unterschreiben.
Der andere will nicht unterschreiben.
Der Vertrag soll von Seite des Kunden dann doch nicht
wahrgenommen werden.
Ist hier ein Vertrag abgeschlossen worden?
Ist es rechtens für die Bearbeitung jetzt 1 Prozent Gebühr zu erheben?
Ja sieht nicht richtig gut aus.
Banken sind nickelig wenns um Sicherheiten geht.
Bietet man eine an ohne alleinige Verfügungsgewalt … dann platzt der Kram.
Dumm gelaufen
ich fürchte das eine % ist fällig
Jakob
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Der soll auch noch den vertrag unterschreiben.
Der andere will nicht unterschreiben.
Der Vertrag soll von Seite des Kunden dann doch nicht
wahrgenommen werden.
Ist hier ein Vertrag abgeschlossen worden?
Nein, denke ich nicht. Der Kunde kann unter diesen Bedingungen
den Vertrag gar nicht annehmen.
Wieso nicht? Man kann doch einen Vertrag schließen, in dem man sich zu etwas Unmöglichem verpflichtet. Der Vertrag wäre nicht mal nichtig, die Leistungspflicht ausgeschlossen, und es könnten Schadensersatzansprüche entstehen (oder verstehe ich den Fall einfach nur falsch?)
Ja, das sollte trotzdem kein Problem sein, da der
(nun-doch-nicht) Vertragspartner vorvertragliche
Verpflichtungen hat. Dazu sollte in diesem Fall wohl auch die
Bearbeitungsgebühr zählen, da der Fehler ja offensichtlich bei
ihm lag.
Für mich klang das eher so, als sei der andere Grundstückseigentümer völlig unbeteiligt. Dann würde ich von einem „offensichtlichen“ Fehler nicht sprechen
Wieso nicht? Man kann doch einen Vertrag schließen, in dem man
sich zu etwas Unmöglichem verpflichtet. Der Vertrag wäre nicht
mal nichtig, die Leistungspflicht ausgeschlossen, und es
könnten Schadensersatzansprüche entstehen (oder verstehe ich
den Fall einfach nur falsch?)
Wenn Du es so böswillig sehen willst, kannst Du natürlich auch Betrug unterstellen (hätte -theoretisch- ja auch sein können, dass die Bank den grundbucheintrag gar nicht prüft und der Kredit durchgegangen wäre).
Für mich klang das eher so, als sei der andere
Grundstückseigentümer völlig unbeteiligt. Dann würde ich von
einem „offensichtlichen“ Fehler nicht sprechen
Kommt eben drauf an. Die Bank kriegt das Geld so oder so. Entweder eben wegen Schadenersatzes oder (wenn man nun doch einen „Fehler“ des Kunden unterstellt) wegen vorvertraglicher Pflichten. Oder wie siehst Du das?
Aber das der Fall nicht ganz klar ist, hatte ich ja auch schon erwähnt!
Hallo Anwar, was Banken ihren Kunden vorlegen ist ein Antrag auf einen Kredit. Den kann die Bank dann annehmen oder wie hier nicht, weil der Kunde die Bedingungen nicht einhalten will oder kann.
So sollte auf dem Antrag draufstehen das 1% gefordert wird, wenn kein Kredit gegeben wird und der Kunde dies zu vertreten hatte.
Jakob
Wenn Du es so böswillig sehen willst, kannst Du natürlich auch
Betrug unterstellen (hätte -theoretisch- ja auch sein können,
dass die Bank den grundbucheintrag gar nicht prüft und der
Kredit durchgegangen wäre).
Für mich klang das eher so, als sei der andere
Grundstückseigentümer völlig unbeteiligt. Dann würde ich von
einem „offensichtlichen“ Fehler nicht sprechen
Kommt eben drauf an. Die Bank kriegt das Geld so oder so.
Entweder eben wegen Schadenersatzes oder (wenn man nun doch
einen „Fehler“ des Kunden unterstellt) wegen vorvertraglicher
Pflichten. Oder wie siehst Du das?
Aber das der Fall nicht ganz klar ist, hatte ich ja auch schon
erwähnt!
Hallo Anwar, was Banken ihren Kunden vorlegen ist ein Antrag
auf einen Kredit. Den kann die Bank dann annehmen oder wie
hier nicht, weil der Kunde die Bedingungen nicht einhalten
will oder kann.
So sollte auf dem Antrag draufstehen das 1% gefordert wird,
wenn kein Kredit gegeben wird und der Kunde dies zu vertreten
hatte.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn es ein Antrag auf einen Kredit (sozusagen eine „invitatio ad offerendum“) ist, kann das 1% nicht bereits Bestandteil des Vertrages sein (da der Vertrag dann ja noch gar nicht abgeschlossen ist).
Aber wie auch immer, dass gezahlt werden muss, darüber sind wir uns ja einig, oder?
Wenn Du es so böswillig sehen willst, kannst Du natürlich auch
Betrug unterstellen (hätte -theoretisch- ja auch sein können,
dass die Bank den grundbucheintrag gar nicht prüft und der
Kredit durchgegangen wäre).
Na ja, es heißt doch, dass erst später rausgekommen ist, dass noch ein Miteigentümer Rechte am Grundstück hat. Daraus folgere ich, dass dieser Dritte ursprünglich nicht Vertragspartei werden sollte. Und dann wüsste ich jetzt - so man durch das Ursprungs-Posting denn durchsteigen kann - keinen Grund, wieso das Zustandekommen des Vertrages von den dinglichen Rechten eines Dritten abhängen sollen.
Kommt eben drauf an. Die Bank kriegt das Geld so oder so.
Entweder eben wegen Schadenersatzes oder (wenn man nun doch
einen „Fehler“ des Kunden unterstellt) wegen vorvertraglicher
Pflichten. Oder wie siehst Du das?
Weiß nicht genau. Es ist ja auch eine Frage der Höhe. Die Bank will hier eine „Gebühr“ erheben. Ich verstehe das so, dass es sich um eine Abrede im Vertrag handelt - dafür müsste der Vertrag aber auch wirklich bestehen. Ansonsten würde ich allenfalls - wie du - Schadensersatz aus cic annehmen, aber wieso sollte der 1% der Kredithöhe betragen?