Nachbarschaft

Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Jun 2000

Hallö!

Folgendes Problem: In einem Haus mit 9 Mietparteien gibt es Streit, weil eine Familie sich nicht an die "Spielregeln" hält. Tobende Kinder, sich frei amüsierende Hunde, Sachbeschädigung vor allem der Haustüren, steter vermeidbarer Lärm wie das Klopfen an ein Geländer... Beschwert sich einer der Mieter, wird er beschimpft und beleidigt. Einem Mann, der nach einer Nachtschicht Ruhe suchte, wurde das zuviel: Er holte einen der Jungen vom Geländer, an das er ständig mit einem Stock klopfte, weg, brachte ihn zu seinem Vater und führte beiden vor, wie nervtötend dieses Verhalten ist. Der Vater gab dem Mann schließlich Recht. Allerdings besserte sich die Lage nicht. Im Gegenteil: Der Mann wird bedroht. Sollte die Familie vom Vermieter zum Auszug gezwungen werden, würde sie Anzeige gegen den Mann erstatten. Die Begründung: Er hätte den Jungen geschlagen. Diese Familie hat auch einen sehr schlechten Ruf in der Gemeinde. Sie ist bereits mehrfach aufgrund ihres Verhaltens aus verschiedenen Wohnungen "geflogen". Aus dem Haus, in dem sie jetzt leben, sind schon verschiedene Mieter wegen der unhaltbaren Situation ausgezogen.
Jetzt meine Fragen:
Was kann man gegen ein solches Verhalten tun? Muß der Mann mit einer Anzeige rechnen, obwohl er dem Jungen nichts getan hat? Zeuge war nur die Frau des Mannes. Sollte es zur Anzeige kommen, welche Chancen hat er? Wie kann er sich gegen die ungerechtfertigten Anschuldigungen zur Wehr setzen? Ich meine, es grenzt ja an Erpressung: Entweder ihr beschwert Euch nicht mehr oder ihr werdet angezeigt.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.

Gruß
am

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Nachbarschaft

    Hallo Anna,
    mit einer Anzeige durchzukommen wird wohl etwas schwierig.Erst recht,wenn der Mann eine Zeugin hat.Wie wollen die denn beweisen,
    daß der Junge geschlagen wurde?Für ein ärztliches Gutachten ist es wohl zu spät.Oftmals ist das einzige Mittel eine Mieterversammlung (natürlich ohne die Störenden)mit anschliessender kollektiver Beschwerde beim Vermieter.Ist ja auch in seinem Interesse,wenn wiederholt Sachbeschädigung anliegt.Wichtig ist,so kleinbürgerlich es klingen mag,das alle,die sich gestört fühlen,ein möglichst exaktes Protokoll führen,wer,wann,was gemacht hat (23.15Uhr:lärmen im Treppenhaus).
    Viel Erfolg wünscht Sebastian
    (der den nächsten "Nachbarn" in 1km Luftlinie hat)

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Nachbarschaft

    Hallo,
    wenden Sie sich an den Hausverwalter; er muß die Familie abmahnen; besorgen Sie sich noch zwei oder drei Mitmieter, die sich auch gegen die Familie beschweren, dann kann der Hausverwalter aufgrund mehrfacher Beschwerden gegen den Mieter nach wiederholter Abmahnung das Mietverhältnis kündigen.

    Wegen der Anzeige muß der Anzeigenerstatter die Tat beweisen und nicht Sie die Unschuld.
    mfg
    peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Nachbarschaft

    Hi,

    macht zwei Anzeigen:

    Eine Beim Vermieter, damit er Schritte gegen die Familie einleitet. Eine zweite beim Ordnungsamt. Mögliche Tatbestände:
    Ruhestörung nach LärmschutzVO, Verstoß gegen Gefahrenabwehrverordnung "gefährliche Hunde" (derzeit aktuelles und sensibles Thema). Die Anzeige sollte von möglichst vielen Mietern unterschrieben sein und auch möglichst Datum und Uhrzeit der evtl. Verstöße beinhalten.

    Von der "Erpressung" nicht einschüchtern lassen. Der Vorwurf ist nicht zu beweisen. Ich würde die Sache mit dem zuständigen Kontaktschutzbeamten durchsprechen. Was da läuft sollte man sich nicht bieten lassen.

    Immer feste druff....

    Gimli

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