Was macht man nach einer unberechtigten Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch das Finanzamt?
Klar. Zuerst mal schriftlich eine Frist setzen zur Rücknahme dieser Verfügung. Aber was noch? Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Entschuldigung verlangen? Oder muß man das so hinnehmen und hoffen, daß das Finanzamt schnell diese Verfügung wieder löscht?
Sorry, aber das FA macht keine Fehler!!!(kicher,kicher)
Nachweisen, dass das FA keine forderung hat und unverzüglich auf Rücknahme der Pfändungsverfügung bestehen mit dem Hinweis, dass ggf. gegen das FA bzw. der Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wird.
Evtl. hinweisen, dass durch die Pfändungsverfügung ein materieller oder inmaterieller Schaden entstanden ist, für den das FA dann zu haften hätte.
mfg
peter
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