Lagerfeuer auf eigenem Grundstück

Hallo Experten,

diese Frage wird Euch hoffentlich nur ein müdes Lächeln entlocken.
Dennoch bin ich neugierig auf die Antworten:

Darf ich in meinem eigenen Garten ein Lagerfeuer (nur Holz, keine Müllverbrennung) machen ? Schön am Abend, wenns schon dunkel ist. Ein kleines Ding, wo man mit ein paar Leuten ein Bier trinken kann.
Nachbarn sind weit weg, und würden wohl nix sagen, aber ich wohne schließlich in einem normalen Wohngebiet.
Darf man das ganz prinzipiell, oder nicht, oder nur dann nicht, wenn der Nachbar schimpft, oder kann mir das egal sein, wenn er schimpft ?

Gruß, Stephan

Hallo Stephan!

Wer soll Dir das hier beantworten?

Auch Eure Stadtverwaltung hat sicher für 2 Tage im Jahr die Genehmigung für ein offenes Feuer gegeben.
Nur an diesen Tagen ist ein offenes Feuer erlaubt. Wenn aber kein Nachbar etwas sagt, sieht auch die Stadt nichts.
Versuch es! Mehr, als eine Verwarnung wird es schon nicht werden.
Gruß Werner

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Hallo Werner,

danke für die Antwort,

aber, Wer soll mir die Frage im Forum „Recht“ schon beantworten können?
Na die Rechtsexperten natürlich ! Das ist doch eine einfache Frage für Leute, die Ahnung von Verordnungen und Bestimmungen haben.
Da gibt es doch bestimmt ein Gesetz oder eine Auflage, oder eben nix. Und das will ich wissen !
Das mit den 2 Tagen wußte ich noch nicht mal !! Ist das wirklich allgemeingültig ?

Trotzdem, was passiert, wenn die Polizei vorbei fährt und ein offenes Feuer im Privatgarten sieht ?
Bekommt man das dann direkt verboten, oder nicht?

Die Fragerei hat einen konkreten Hintergrund ! Ich will eine kleine Feier mit Kindern machen, mit „Lagerfeuerromantik“ und Kartoffelfeuer
und würde diese Feier von vorne herein anders planen, wenn die Gefahr besteht, daß sie ein schnelles Ende finden könnte.

Hallöchen,
es gibt verschiedene Bestimmungen die so etwas regeln; oft hängt von der Lage des Gartens ab (Waldrand, an der Straße o.ä.). Am sichersten ist es, Sie fragen beim Ordnungsamt Ihrer Stadt nach; das ist der sicherste Weg. Vielleicht werden Auflagen gemacht (Feuerlöscher oder Gartenschlauch bereitlegen o.ä.). Ich habe lange Jahre Zeltlager organisiert, da hab ich mit diesem Weg die besten Erfahrungen gemacht. In allen Fällen wurde mir nur zur Auflage gemacht, Feuerlöschmittel bereitzuhalten; aber dies betrachte ich als vernünftig und selbstverständlich, oder ?

MfG
Dietmar

Hallo Werner,

danke für die Antwort,

aber, Wer soll mir die Frage im Forum „Recht“ schon
beantworten können?
Na die Rechtsexperten natürlich ! Das ist doch eine einfache
Frage für Leute, die Ahnung von Verordnungen und Bestimmungen
haben.

Dann mußt Du einen Rechtsexperten Deiner Stadt fragen. In Niedersachsen ist es nun mal so, daß zweimal im Jahr Gartenabfälle verbrannt werden dürfen.

Da gibt es doch bestimmt ein Gesetz oder eine Auflage, oder
eben nix. Und das will ich wissen !

Frag Dein Umweltamt, wenn Du das wissen willst!!

Das mit den 2 Tagen wußte ich noch nicht mal !! Ist das
wirklich allgemeingültig ?

Trotzdem, was passiert, wenn die Polizei vorbei fährt und ein
offenes Feuer im Privatgarten sieht ?

Entweder sie nimmt es zur Kenntnis und unternimmt etwas oder sie sieht es nicht und fährt weiter.

Bekommt man das dann direkt verboten, oder nicht?

Sicher, wenn die Beamten es sehen wollen, müssen sie es verbieten. (In Niedersachsen).

Die Fragerei hat einen konkreten Hintergrund ! Ich will eine
kleine Feier mit Kindern machen, mit „Lagerfeuerromantik“ und
Kartoffelfeuer
und würde diese Feier von vorne herein anders planen, wenn die
Gefahr besteht, daß sie ein schnelles Ende finden könnte.

Dann gibt es doch eine sehr schöne Lösung : Frag beim Umweltamt, erkläre die Sache und man gibt Dir eine Antwort.

dummy-Antworten kann man sich sparen
… dieses Forum ist für Tips, gedacht, nicht für blabla-Antworten, daher antworte bitte mit links oder hilfreichen tipps oder lass es…

Hallo Bernd,
(nett so eine Anrede, gell?)

… dieses Forum ist für Tips, gedacht, nicht für
blabla-Antworten, daher antworte bitte mit links oder
hilfreichen tipps oder lass es…

Der einzige mögliche Link wäre hier der zum zuständigen Ordnungsamt gewesen. Leider ist der Wohnort des Fragestellers nicht bekannt.

Die einzige mögliche AW ist hier:
„Bitte beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen!“
Diese Problematik ist individuell kommunal geregelt.
Das OA ist übrigens auch derjenige, welcher als einziger eine Ausnahmegenehmigung für ein privates Lagerfeuer geben kann.

MfG
Undine
(auch nett so eine Abschiedsfloskel, gell?)

Hallo Bernd,

manchmal ist der Hinweis auf eine Kompetente Informationsquelle besser als irgendwelche Mutmasungen hier.

Nils

Halloooooooooo Udine ;o)) (Siehste…ich kann´s und mach auch normaler Weise…)

Der einzige mögliche Link wäre hier der zum zuständigen
Ordnungsamt gewesen. Leider ist der Wohnort des Fragestellers
nicht bekannt.

Dann lies dir mal das ganzen Postings durch (u. a. den Vorwurf, was so eine Frage hier zu suchen habe)…dann verstehst was ich meine ;o)

Die einzige mögliche AW ist hier:
„Bitte beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen!“
Diese Problematik ist individuell kommunal geregelt.
Das OA ist übrigens auch derjenige, welcher als einziger eine
Ausnahmegenehmigung für ein privates Lagerfeuer geben kann.

Die Antwort wäre ja noch OK gewesen, aber wenn man auf seine Befürchtung ein Kinderabend könnte von der Polizei „ruiniert“ werden so eine saublöde Antwort (mach´s einfach) bekommt, dann ist die net sehr hilfreich…

Tschüüüüüüüüüß
Bernd

Lagerfeuerromantik

Hi Stephan,

in Rheinland-Pfalz ist es so, dass das Verbennen pflanzlicher Abfälle (ein Lagerfeuer ist eigentlich nix anderes) beim Ordnungsamt angezeigt (nicht genehmigt) werden muß. Außerdem darf es nicht in den Abendstunden und auch nur mindestens 50 m von der nächsten Bebauung entfernt abgebrannt werden. Ausnahmen hiervon müßte es geben. Ich glaube, die Untere Landespflegebehörde (Kreisverwaltung) genehmigt so etwas. Der Rat von *Werner* es einfach mal zu tun ist nicht nur absoluter Unfug sondern auch noch gefährlich:

Wenn die Polizei kommt und das Feuer löscht, hast Du noch Glück gehabt. In einem mir bekannten Fall hat ein Landwirt Rebstöcke im Feld verbrannt und irgendein übervorsichtiger hat die Feuerwehr alarmiert. Der Ärmste mußte die Kosten ('n schlapper Tausender) bezahlen.

Gruß

Gimli

Sauberes Feuer macht bestimmt nix…
Hallo Stephan,

Ich selbst bin Lagerfeuerfan und wir nehmen jedes Jahr auf Rock am Ring ca. 500kg Brennholz für 5 Tage mit.

Solange Du gut getrocknetes Holz welches gut abgelagert war nimmst, welches einen sehr geringen Wasseranteil hat, ist da nichts zu befürchten, denn dieses Holz verbrennt sehr sauber ohne Qualmwolken.

Sorge dafür, daß das Feuer zügig brennen kann und genug Luft von unten bekommt, und Du wirst keinen „ausräuchern“.

Viel Spaß und Gemütlichkeit

Dennis