Hallo noch mal,
sorry, ich hatte mich in meiner ersten Anfrage total missverständlich ausgedrückt (ich wollte es so allgemein wie möglich formulieren - das ist wohl nach hinten losgegangen). Also versuche ich es noch mal (diesmal verständlich 
Wenn ein Ex-Ehepartner (nach Düsseldorfer Tabelle) Unterhalt für seinen minderjährigen Sohn bezahlt (also nur für das Kind - nicht für die Ex-Ehefrau) und der Sohn dann (immer noch minderjährig)eine Berufsausbildung anfängt: Wirkt sich das dann auf die Höhe des Unterhaltes aus? Und wenn ja, gibt es da irgenwelche Richtlinien? In der D-Dorfer Tabelle steht was von 85,00 € Abzug. Es müsste sich doch aber nach der Höhe des Azubigehaltes richten, oder!?
Kann mir dazu jemand einen Tipp geben bzw. weiß jemand, wie sich dann der Abzug berechnet??
Vielen Dank und Gruß
Stephie
Hallo Stephie:
„Ausbildungsvergütungen werden nach Kürzung um den so genannten ausbildungsbedingten Mehrbedarf auf den von den Eltern zu leistenden Unterhalt angerechnet. Bei Minderjährigen geschieht dies in der Regel zur Hälfte auf den Bar- und Naturalunterhalt.“
Quelle: Bundesgerichtshof Neue Juristische Wochenschrift 1981, S. 2462
Stand: 31. 5. 2004
Liebe Grüße
Jana
Liebe Jana,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Weißt Du auch, wie sich das genau berechnet? Ob z. B. bei einer Azubivergütung in Höhe von 250 Euro genau 125 Euro weniger Unterhalt gezahlt werden müssten? Oder richtet sich das dann auch anteilig nach dem zu zahlenden Unterhalt?? Der Unterhalt beträgt derzeit 364 Euro.
Besten Dank und viele Grüße
Stephie
Hi Stephie,
die 85,- €, die Du aus der Düsseldorfer Tabelle gezogen hast, sind die Mindestgrenze des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs, der vom Einkommen des Kindes pauschal abzuziehen ist. Ist mehr angefallen, muss um diese Summe aufgestockt werden. Letzterer muss nachgewiesen werden.
Weißt Du auch, wie sich das genau berechnet? Ob z. B. bei
einer Azubivergütung in Höhe von 250 Euro genau 125 Euro
weniger Unterhalt gezahlt werden müssten? Oder richtet sich
das dann auch anteilig nach dem zu zahlenden Unterhalt?? Der
Unterhalt beträgt derzeit 364 Euro.
Bei der Vergütung von 250,- € wird der unterstellte Mehrbedarf von 85,- € abgezogen: 250 - 85 = 165. Davon die Hälfte sind 82,50 €. Dein bisheriger Unterhalt war 364,- €. Davon ziehst Du die 82,50 € ab - macht also einen Unterhaltsanspruch Deines Kindes gegen Dich in Höhe von 281,50 € als neuen Zahlbetrag.
Vorsicht, wenn das Kind volljährig ist!!! Da würde ich den Unterhalt neu festsetzen lassen.
Liebe Grüße
Jana
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Danke!!!
Hi Jana,
vielen Dank - das hilft mir sehr weiter 
Liebe Grüße
Stephie