Verjährung

Hallo liebe WWW Wissende,
angenommen Ende Januar 2005 kommt ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung eine für das Jahr 2000 zuviel erhaltene WOP zurückzuzahlen.
Ist der Anspruch laut neuem Schuldrecht nun verjährt oder nicht?
In den vergangenen Jahren erfolgte kein Schreiben weder durch die Bausparkasse noch durch das Finanzamt.
Bausparvertrag wurde im August 2002 durch Auszahlung des Guthabens komplett aufgelöst!
Gruss
Hermann47

Hallo Hermann47,

angenommen Ende Januar 2005 kommt ein Schreiben vom Finanzamt
mit der Aufforderung eine für das Jahr 2000 zuviel erhaltene
WOP zurückzuzahlen.
Ist der Anspruch laut neuem Schuldrecht nun verjährt oder
nicht?
In den vergangenen Jahren erfolgte kein Schreiben weder durch
die Bausparkasse noch durch das Finanzamt.
Bausparvertrag wurde im August 2002 durch Auszahlung des
Guthabens komplett aufgelöst!

Ich weiss zwar nicht, was Du mit WOP meinst, nehme aber einfach mal
an, es handele sich um eine Wohnungsbauprämie oder ähnliches.
Da Du sicherlich keinen Vertrag mit dem FA hast oder hattest, stellt
sich die Frage, aus welchem Rechtsgrund Du die Zahlung erhalten
hattest.
Die BGB-Regeln zur Verjährung kämen hier IMHO allein bei einem
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zur Anwendung. Da bin
ich mir aber schon nicht sicher, ob Dir nicht die Einrede der
Entreicherung zur Seite stünde - jedenfalls wäre ein solcher Anspruch
tatsächlich der Einrede der Verjährung ausgesetzt.

Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich bei der WOP um
eine Subvention handelt, was ein Bereich des öffentlichen Rechts ist.
Lagen nun die Voraussetzungen der Subvention nicht vor, ensteht aus
diesem Grund uU ein Rückzahlungsanspruch des Fiskus. Dieser
unterliegt ör-Regeln zur Verjährung, die mir nicht geläufig sind.
Ich empfehle Dir dringend, Dich anwaltlich beraten zu lassen, da es
sich bei der Zahlungsaufforderung des FA um einen Verwaltungsakt
handeln kann, der, wenn er erstmal rechtskräftig ist (Fristen
beachten!) auch dann vollstreckt werden kann, wenn er rechtswidrig
ist! Dann kann man nur noch im Klageweg dagegen vorgehen…
Ich schätze einfach mal, dass Du dazu im Brett „Ämter & Behörden“
noch kompetente Antworten zu Fragen rund um die WOP bekommen wirst.

Gruß - Jaschiii

Hallo zusammen,

auch ich weiß nicht, was eine WOP ist, aber wenn die Forderung vom Finanzamt gestellt wird, kann man fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Verjährungsfristen aus der Abgabenordnung greifen. Hier wäre dann wohl die Festsetzungsverjährung, die 4 Jahre beträgt, anzunehmen. Die Forderung wäre in beschriebenem Fall also gerade noch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt erhoben worden.

Gruß Piri

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Sorry, es ist mit WOP wie vermutet die Wohnungsbauprämie gemeint,
Antrag ging an die Bausparkasse, dieshat alles bei Auflösung der Vertrages ausbezahlt. Von der Bausparkaase erfolgte keine Benachrichtigung, daß zuviel WOP gezahlt wurde, dies hat anscheinend erst das Finanzamt festgestellt, die aber den strittigen Betrag nicht näher erläutern kann bzw. will, da dafür die Bausparkasse zuständig ist!
Mit dieser wiederum besteht keine Geschäftsbeziehung seit Auflösung des Bausparbetrages mehr.
Mich stört nur, daß Finanzamt einfach fordert, seine Forderung bicht begründet und Jahre wartet bis die aufforderung kommt, Kopie der Anträge von 2000 habe ich natürlich inzwischen entsorgt!
Gruss
Hermann47

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