Gibt es noch 'Kuppelei' ?

Als Eltern pubertärer Kinder beschäftigt uns im Bekanntenkreis folgender Fall :

Loli Ta (14 J., weiblich) und Casa Nova (14 J.,männlich)übernachten gelegentlich beieinander. Sexualkontakte sind nicht völlig auszuschließen … :wink:.
Müssen Casa Nova’s Eltern sich bei Loli Ta’s Eltern erkundigen, ob sie damit einverstanden sind, dass die Tochter bei Casa Nova schläft ?

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn Loli Ta und Casa Nova 15 oder 16 Jahre alt sind ?

Gruß
lexi

Hallo lexi,

Als Eltern pubertärer Kinder beschäftigt uns im Bekanntenkreis
folgender Fall :

Loli Ta (14 J., weiblich) und Casa Nova (14
J.,männlich)übernachten gelegentlich beieinander.
Sexualkontakte sind nicht völlig auszuschließen … :wink:.
Müssen Casa Nova’s Eltern sich bei Loli Ta’s Eltern
erkundigen, ob sie damit einverstanden sind, dass die Tochter
bei Casa Nova schläft ?

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn Loli Ta und Casa Nova 15
oder 16 Jahre alt sind ?

Also, ich würde mangels praktischer Erfahrung mit diesem Thema mal
behaupten, dass eine Nachfrage mehr als sinnvoll ist, auch wenn die
Eltern des Mädels ziemlich sicher ihre elterliche Aufsicht
verletzten, wenn Sie nicht wüssten, wo oder gar mit wem ihre
14jährige Tochter schläft.
Es gibt den § 180 StGB, dessen Absatz I Nr. 2 hier passt - will
sagen: da könnte eine Strafbarkeit im Raum stehen. Beachte hierzu
aber auch § 184c StGB.
Der Punkt ist halt, dass die Aufsichtpflichtverletzung eine mögliche
Strafbarkeit wohl kaum beeinträchtigen (ausschliessen) könnte.
Also, ich würde fragen gehen…

Gruß - Jaschiii