Grundschuld, und nun ?

Guten Tag ihr Wissenden,

wenn jemand eine Imobilie erwirbt die mit einer Grundschuld belastet ist,kauft er diese ja mit. Frage, wie kann, sollte und muß er diese begleichen? Welche Rechte hat derjenige, der als Gläubiger im Grundbuch steht? Gibt es Tips oder Ratschläge, was alles zu beachten ist?
Danke für eure Antworten,
der Frank

Hallo Frank,

sorry, aber ich glaube, da geht einiges durcheinander.

  1. Nicht alles was im Grundbuch steht valutiert auch noch. D.h. es gibt regelmäßig die Situation, dass im Grundbuch Altbelastungen stehen, die einfach noch nicht gelöscht worden sind. Dann vereinbart man, dass der Verkäufer Löschungsbewilligungen beibringt und bei der Umschreibung des Grundstücks dann auch die Altbelastungen gelöscht werden.

  2. Valutiert tatsächlich noch eine Belastung, kann man vereinbaren, dass der Kaufpreis auf die hierdurch gesicherten Forderungen (teilweise) zu leisten ist, um die Belastungen eben gerade nicht mit zu übernehmen.

  3. Will man tatsächlich in ein über das Grundstück abgesichertes Darlehen eintreten (und entsprechend weniger zahlen), muss man dies mit dem Gläubiger vereinbaren. Hiervon ist dieser allerdings je nach Zinsentwicklung mehr oder weniger begeistert.

Einfach so eine fremde Grundschuld zu übernehmen und den bisherigen Eigentümer sein Darlehen zurückzahlen zu lassen wäre höchst gefährlich. Heutzutage werden eigentlich nur noch Grundschulden und keine Hypotheken mehr eingetragen, weil erstere nicht akzessorisch sind, also auch unabhängig vom Bestehen der zu sichernden Forderung durchsetzbar sind. D.h. es könnte dann die unschöne Situation eintreten, dass der Alteigentümer einfach die Ratenzahlung einstellt und aufgrund der Grundschuld dann in die inzwischen von dir erworbene Immobilie vollstreckt wird.

Gruß vom Wiz

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hallo Frank!

eine Übernahme der bestehenden Grundschuld durch den Käufer ist nicht üblich. Der Verkäufer kann durch Notarvertrag verpflichtet werden, dir ein unbelastetes Grundstück zu verkaufen. Für die Ablösung der Grundschuld ist dann der Verkäufer verantwortlich. Der Verkäufer bezahlt die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten aus dem von dir bezahlten Kaufpreis zurück. Die Grundschuld kann dann gelöscht werden und du hast ein unbelastetes Grundstück. Grundlage hierfür ist der Notarvertrag mit Löschungsbewilligung. Die Kaufpreiszahlung erfolgt dann an den Notar und der überwacht die Einhaltung der Vereinbarungen (insbesondere Kaufpreiszahlung direkt an den Gläubiger, nicht an den Verkäufer).

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