Hallo,
angenommen man ist Mieter eines EFH. Nun überlegt man, das Haus evtl. zu kaufen. Der Vermieter lebt im Ausland, ist sowieso kaum zu erreichen, wo kann man sich dann als evtl. zukünftiger Eigentümer „vorab“ mal sicher nach folgendes erkundigen:
a)Sichtrecht des Nachbarn, wenn von diesem ein kleines seitliches Wohnzimmerfenster in den Garten des gemieteten Hauses ragt. ?
Es handelt sich um den Seitengarten, also hinten an der Dachgiebelseite, wo man eigentlich Wäsche oder so gerne aufhängt.
Der Mauerabstand selbst zwischen den Häusern beträgt dort ca. 4 Meter.
b) Sichtrecht des Nachbarn was den Vorgarten angeht. ?
Man stelle sich, man habe einen abgegrenzten Vorgarten. Vor diesem Vorgarten gibt es noch eine kleine schmale Einfahrt, die Nachbar nutzen darf, um zu seinem Vorgarten bzw. Hof zu gelangen.
Nun hat Nachbar aber die Angewohnheit, von seiner Haustür aus,
die auf selber Höhe wie die eigene Haustür liegt, ständig über den Vorgarten zu glotzen zu Nachbars Haustür. Ein einziger Sichtschutz wäre ausreichend, um den Ausblick auf die eigene Haustür zu zumachen.
Dann könnte Nachbar nur noch über den schmalen Weg, den er immer reinfährt, um zu seinem Grundstück zu kommen, zum glotzen benutzen, sprich wenn er schaut ob Besuch kommt oder so.
Wie erkundigt man sich bei den entsprechenden Stellen? Fotos von der Situation nehmen. ?
Wenn man einen Parkplatz vor seiner eigenen Haustür hat, den man aber immer nur schräg auffahren kann, da eine Bordsteinkante hoch ist und nur eine flach, wo erkundigt man sich hier, wenn man die hohe Bordsteinkante auch tiefer gelegt haben möchte. ?
Danke im voraus
Birgit