Hi zusammen,
angenommen jemand hätte eine Versicherung abgeschlossen und würde diese über ein Jahr vor Ablauf kündigen wollen (zum Ende der Vertragslaufzeit). Nun nehmen wir weiter an, die Versicherung würde zurückschreiben, dass eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sei, man solle später kündigen.
Wäre das rechtens?
Ich dachte bisher immer, dass Verträge mit Mindestvertragslaufzeit auch direkt nach Vertragsabschluss gekündigt werden können (eben zum Ende der Vertragslaufzeit). Liege ich damit falsch?
Für Erhellung bin ich dankbar.
LG Timi
Im Prinzip hast Du recht … aber
ein Blick in das Kleingedruckte wird Dir dann bestätigen das Du erst
kündigen kannst wenn nur noch Beispielsweise 1/2 Jahr Restlauf da ist.
Also Vertragsbedingungen durchlesen
Jakob
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Im Prinzip hast Du recht … aber
ein Blick in das Kleingedruckte wird Dir dann bestätigen das
Du erst
kündigen kannst wenn nur noch Beispielsweise 1/2 Jahr Restlauf
da ist.
Ah, okay, wieder was gelernt, danke. Ich wusste nicht, dass das vertraglich anders geregelt werden kann 
LG Timi
Hallo,
ein Blick in das Kleingedruckte wird Dir dann bestätigen das
Du erst kündigen kannst wenn nur noch Beispielsweise 1/2 Jahr
Restlauf da ist.
Welchen Sinn kann eine solche Vorschrift haben?
Dass man eine Kündigungsfrist einhalten muss, also eine gewisse Mindest zeit vor dem Kündigungstermin kündigen muss, ist mir klar, aber warum man nicht beliebig lange vorher bereits kündigen kann, wenn man die vereinbarte Laufzeit einhält (also zum „normalen“ Termin kündigt) … wozu soll das gut sein?
Was wäre, wenn die Kündigungsfrist 3 Monate ist, man aber max. 3 Monate und 1 Woche vorher kündigen kann, dann hätte man ein winziges Zeitfenster, in dem das überhaupt geht.
Dinge gibt’s …
Grüße
Sebastian