Einen Anwalt auf Schadenersatz verklagen?

Angenommen es ist durch den Rat eines RAnwaltes zum Vergleich und falschem Wissens des RA ein Schaden von ca. 6o ooo,-- € entstanden und ein Mandant musste nun dadurch Insolvenz beantragen. Kann so ein Anwalt haftbar gemacht werden. Es ist kein Geld mehr da. Mandant wohnt im Saarland, vorher in NRW, da wohnt auch wohl noch der zuverklagende Anwalt.
Es soll sich um ein Zugewinnausgleich handeln. Es sollen 48 000,-- € auf ein sog. „Undkonto“ liegen, davon soll laut Urteil eine Exfrau 18500,-- € bekommen. Im Urteil soll stehen damit sind sämtliche rückständige und zukünftigen Unterhaltsansprüche und der Zugewinn abgegolten.
Ein RAnwalt sagte zu dem Mandanten das machen wir und der Mann(Mandant) sollte den Rest vom Konto bekommen, etwa 29500,-- €. Doch genau dieses ist nicht vermerkt worden im Urteil, da ein RAnwalt dieses verpasste und es eigentlich selbsverständlich sein sollte. Dies kann am 11.09.2003 gewesen sein. Bis heute soll kein Geld vom Konto freigegeben worden sein, denn das soll die Gegenseite mit der Aussage: es stehe nirgendwo das ein Exmann Geld zu bekommen hätte.
Probleme noch und nöcher.
Vielleicht kann jemand helfen.Ein Mann ist am Ende, gesundheitlich hatte im Nov, Dez erst 4 Wochen eine Kur, Erholung alles weg. ist arbeitslos und lebt von ALG 2.
geschrieben von mir für… mit freundlichen Grüssen Andreas

Die gesamte Fragestellung ist zu kompliziert,
um hier eine pauschale Antwort zu geben.

Denn, das Geld scheint ja noch auf dem Konto
zu liegen…

Einen Anwalt verklagt man mit einem Anwalt.
Fachanwalt für Anwaltsrecht ist z. B. Martin
Krone in Hannover, 0511-390 898 83, aber auch
der kostet Geld, evtl. über Prozesskostenhilfe.

Vor dem Landgericht hat er u.a. den ehemaligen
Anwalt Grefe verklagt. Das Prozedere dauerte
Jahre, da die Justiz auf diesem Auge blind war
und die Verfahren erst ernst nahm, als heraus kam,
dass Grefe auch Konten von betreuten Personen
abräumte und die Gelder verspielte.

Hallo Andreas,

das ganze klingt sehr undurchsichtig. Insbesondere aber sehe ich hier einerseits bislang kein vorwerfbares schuldhaftes Verhalten beim Anwalt, noch würde ich andererseits eine Inanspruchnahme des Kollegen als vorrangige und erfolgversprechende Massnahme in dieser Situation ansehen. Vielmehr müsste man zunächst das dem ganzen Übel zugrunde liegende Rechtsverhältnis bereinigen. Dies dürfte schneller und einfacher gehen. Und erst wenn dies so ausgeht, dass das Geld definitiv weg ist, sollte man sich Gedanken machen, an den Anwalt heranzutreten. Vorher fällt es schwer überhaupt einen Schaden zu erkennen, denn das Geld ist schließlich da und steht in (Mit-)Verfügungsgewalt des Betroffenen.

Würde man jetzt zunächst den Anwalt in Regress nehmen, wäre das Geld ja immer noch da, und würde der Exehefrau durch einen hypothetischen Schadenersatz des Anwalts an den Mann trotzdem immer noch nicht gehören. D.h. dieses Rechtsverhältnis müsste immer noch geklärt werden, und wenn der Mann dann hieraus wieder seinen Anteil bekäme, hätte er ja dann plötzlich doppelt so viel, wie ihm eigentlich zustehen würde. Das kann ja nun auch nicht Sinn der Sache sein.

Gruß vom Wiz

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Angenommen es ist durch den Rat eines RAnwaltes zum Vergleich
und falschem Wissens des RA ein Schaden von ca. 6o ooo,-- €
entstanden und ein Mandant musste nun dadurch Insolvenz
beantragen. Kann so ein Anwalt haftbar gemacht werden.

Soweit so gut. Wenn der Sachverhalt den du nachfolgend beschreibst, diese Tatsachen erfüllen würde, könnte man einen Anwaltsregreß denken. Die Berufspflichten des Anwalts, der zum Vergleichsschluß rät sind für Anwälte erschreckend vor allem vor dem Hintergrund, das Richter regelmäßig darauf drängen, und die meisten gerichtlichen Vergleichsvorschläge einigermaßen ausgewogen sind, und es schnelles Geld eigentlich für alle gibt. Zu diesen Pflichten gehört sowas wie dem Mandanten sämtlichen Prozeßrisiken vorzurechnen, eine Beweisprognose zu stellen, die der Mandant nicht verstehen wird und was, weiß ich noch alles. Derartige Regreßfälle sind auch regelmäßig gar nicht einmal so schwierig und langwierig wie man annehmen könnte, weil die Berufshaftpflichtversicherung, die hinter dem RA steht, ein Interesse daran hat, diese Verfahren schnell ironischerweise durch Vergleich zu erschlagen.

Der nachfolgend beschrieben Sachverhalt ist aber viel zu dünn, um daran zu denken, diese Ansprüche zu prüfen. Für mich klingt das alles eher danach als würde das Problem nicht einmal bei der Gegenseite liegen sondern bei der Bank, die das Geld nicht rausrückt, etwa weil sie Unterschriften beider Ex-Ehepartner oder so erwartet. M.E. sollte der Anwalt, der den Vergleich abgeschlossen hat, Druck auf diese machen, indem er die Umstände des Vergleichsschlusses erläutert. Eigentlich dürfte das kein Problem sein und er wird auch schon wissen, wie man das macht.

Mfg Astrachan