Unterschriften stempeln?

Liebe Wer-Wissende…

jemand praktiziert als Arzt. Aufgrund einer Erkrankung / eines Unfalles wird er für mehr als ein Jahr nicht in der Lage sein, mit der Hand seine Unterschrift zu leisten. Ansonsten ist er vollkommen in der Lage, seinen Beruf weiterhin uneingeschränkt auszuführen.

Zur regelmäßigen Unterzeichnung der ausgestellten Rezepte hat er sich deswegen einen Unterschriftenstempel anfertigen lassen. Die Ärzteverbände akzeptieren nach eigener Auskunft diese Lösung, der Apothekerverband nicht.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Verwendung eines Unterschriftenstempels gestattet? Oder sollte tatsächlich z.B. ein Politiker, wenn er sich die Hand bricht und nicht mehr unterschreiben kann, arbeitsunfähig sein?

Fabian

Hallo,

also das Problem des Apothekerverbandes verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wenn der Arzt bereit ist, die gestempelte Unterschrift gegen sich gelten zu lassen, sprich im Zweifelsfall die Haftung übernimmt, sehe ich da kein Problem.

Z.B. verwenden auch alle Großanwender (insbesondere Versicherungen) von Schecks eingedruckte Unterschriften, und auch da gibt es keine Probleme.

Eine Vollmacht für die Unterschriften auf einen Dritten (nicht selber Arzt) zu übertragen dürfte da schon größere Schwierigkeiten bedeuten), und wenn ein anderer Arzt blanko unterschreiben würde um einen Vorrat zu haben, wäre der natürlich in der Haftung drin.

Eine sehr elegante Lösung um dumme Fragen zu vermeiden, aber juristisch auch nicht besser oder schlechter als Stempel und Eindruck, wäre ein Unterschriftenautomat. Die Dinger sind allerdings leider ziemlich teuer, schreiben dann aber richtig mit einem Stift anhand einer Schablone, die der Eigentümer sicher verwahren muss (nicht anders als bei dem Stempel). Ich weiß, dass ich mal vor Jahren ein entsprechendes Gerät für einen Arzt angefragt hatte, der es dann aber doch nicht einsetzen wollte (zu teuer).

Gruß vom Wiz

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Der Mann hat sich ja nicht beide Hände gebrochen, also soll er mit der linken Hand unterschreiben. Ist ja auch ne Unterschrift, sieht nur anders aus. Wenn es Probleme gibt daß die nicht mit der hinterlegten Unterschrift übereinstimmt, z.B. bei der Bank, dann eben neue Unterschrift hinterlegen.

Mein Arzt ist Angestellter in einer grossen Praxis. Seine
Unterschrift auf Rezepten ist ein „Haken“. Niemand kann
das entziffern. Also auch eine Frage der Praxis, denn jeder
Apotheker müsste jedes Rezept anzweifeln…

Stellt sich also nur die Frage nach der Wirksamkeit bei
einem Stempel, Automaten, eingedruckter Unterschrift,
Unterschriftsvollmacht.

Hallo erstmal,

Mein Arzt ist Angestellter in einer grossen Praxis. Seine
Unterschrift auf Rezepten ist ein „Haken“. Niemand kann
das entziffern. Also auch eine Frage der Praxis, denn jeder
Apotheker müsste jedes Rezept anzweifeln…

werter Kollege, die Sache mit der Erkennbarkeit der Unterschrift und dem Problem bei Paraffen sollte ihnen juristischerweise bekannt sein. Da gab es doch mal so ein schönes Urteil, in dem klar gestellt wurden, dass ein Namenszeichen zwar reiche, dieses allerdings ausreichende Unterscheidungskraft und Differenzierbarkeit aufweisen müsse um es einem Verwender zuordnen zu können. Und an der Sache des Verwenders hängt es hier ja (juristisch) gerade. Eine Aufforderung zur Fälschung durch Dritte wollten wir hier (streng juristisch) doch wohl nicht geben.

Stellt sich also nur die Frage nach der Wirksamkeit bei
einem Stempel, Automaten, eingedruckter Unterschrift,
Unterschriftsvollmacht.

Hierzu müsste man mal (streng juristisch) recherchieren. Fakt ist jedenfalls, dass es massenhaft gemacht wird (oder schon mal einen Versicherungsscheck mit echter Unterschrift in letzter Zeit in der Hand gehabt).

Gruß vom Wiz

Hallo,
ist das nicht eher eine Frage, ob etwas eigenhändig im Wortsinne unterschrieben sein muß?
Schlißlich kann ich meinen Servus doch auch einscannen und auf einem Tintenspotzer ausgeben. Das würde man nur noch mit der Lupe erkennen und wenn ich sie plotte, wohl auch dann nicht

Gruß
Peter