Adelstitel

ist es möglich, den adelstitel der urgroßmutter zu übernehmen? welche rechtlichen hürden sind dabei zu beachten?
danke für infos.
h. m.

Es gibt in Deutschland keine Adelstitel, was wohl primär damit zu tun hat, dass es in Deutschland keinen Adel gibt. Wir sind eine rein bürgerliche Gesellschaft; JEDER Deutsche ist Bürger (auch die Möchtegern-Adeligen und sogar die Bauern :wink:)

Die früheren Adelstitel wurden allerdings in Deutschland in Namen umgewandelt, so dass es immer noch etliche Vons und Zus gibt.

Levay

ist es möglich, den adelstitel der urgroßmutter zu übernehmen?
welche rechtlichen hürden sind dabei zu beachten?

Namensrechtlich ist das nicht möglich (allein den Mädchennamen der Mutter kann man wohl annehmen, unter gewissen Bedingungen), und adelsrechtlich sowieso nicht, da das Adelsrecht (welches heutzutage nur noch den Status eines Vereinsrechts hat, in den Satzungen der Familienverbände) noch ne Ecke strenger ist als das geltende Namensrecht.

Gruß,

Malte.

so gehts einfacher:

https://ssl.kundenserver.de/s23350379.einsundeinssho…

ujk

Andreas Bones, Laird of Glencairn
Hallo!

https://ssl.kundenserver.de/s23350379.einsundeinssho…

Amüsante Seite, erinnert mich irgendwie an den Verkauf von Mondgrundstücken. Aber was anderes, ich zitiere zuerst aus der FAQ:

_Was ist der LAIRD-Titel eigentlich?
LAIRD bedeutet übersetzt „Gutsherr“. Daher kann auch nur der diesen Titel tragen, dem tatsächlich ein „Gut“ gehört. Da aber die Größe nicht ausschlaggebend ist, dürfen Sie diesen Titel auch mit Ihrem 30 x 30 cm großem Grundstückchen tragen.

Kann man den LAIRD-Titel im AUSWEIS (PA, RP) führen?
Nach momentaner Rechtslage bzw. -auffassung in Deutschland: Nein!
In Schottland ist der Eintrag im Ausweis kein Problem. Wie die Gesetzeslage in anderen europäischen Ländern aussieht, wissen wir nicht.
Nichtsdestotrotz dürfen Sie allerdings Ihren LAIRD-Titel auf Ihren persönlichen Unterlagen wie z. B. Briefköpfe, Visitenkarten usw. rechtmäßig führen. Das kann Ihnen auch in Deutschland niemand abstreitig machen!_

Meine Fragen:

Was droht mir in Deutschland, wenn ich mir einfach schicke Geschäftspapiere der Art „Andreas Bones, Laird of Glencairn and John O’Groats“ drucke, OHNE zuvor erst ein 30 x 30 cm Grundstück in den Highlands erworben zu haben?

Ist zu erwarten, dass Mister James B. Henderson von der SOUTH ANGUS SURVIVAL, Schottland, oder sein Grundstücksvermittler in Deutschland, MEITO Service Deutschland, 79541 Haagen, auf Unterlassung klagt?

Gruß,
Andreas

P.S.: Eben sehe ich, Mondgrundstücke sind tatsächlich auch im Angebot.

Hi Ray,

Nobles usually don’t oblige, and very few of them
are actually obliging.

Wenn du aber „noblesse oblige“ gemeint hast und damit
franzoesisch…

Korinthenkackerische Gruesse
Elke

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Hallo Andreas!

Andreas Bones, Laird of Glencairn

Und dazu die prollige Adresse in der Bahnhofstraße. Stillos! Sowas macht man standesgemäß ganz anders, nämlich wie folgt: Du kaufst Dir in McPomm (irgendwo östlich von Neubrandenburg wirds richtig billig) ein Anwesen mit Schloß, Schloßpark und ein paar hundert Hektar drumherum. Die zuständige Gemeinde hat ganz sicher kein Geld, die Zuwegung (übelster Knüppelacker oder von Sowjetpanzern zerfahrener Betonweg) instand zu setzen. Man wird also froh sein, die Zuwegung von einer öffentlichen in eine Privatstraße umwidmen zu können und damit eine Last los zu sein. Sodann hast Du freie Hand. Das verfallene Schloß taufst Du „Schloß Bones“ und die Zuwegung „Bones-Allee“. Irgendeine Postleitzahl wirds für die Gegend geben, z. B. 17654. Auf handgeschöpfem Bütten beeindruckst Du fortan mit
A. Bones
Bones-Allee
17654 Schloß Bones

Dagegen sind andere Adressen und alberne Titel etwas fürs niedere Fußvolk.

Bei der Suche nach geeigneten Objekten bin ich mit meinen vorzüglichen Orts- und Objektkenntnissen gegen angemessenes Honorar gerne behilflich.

Gruß
Wolfgang

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Meine Herren
Ich danke für die wie gewohnt informativen und unterhaltsamen Auskünfte. Ich habe mich heute aber doch für eine bescheidene Parzelle im Virgo-Haufen entschieden (Sternhelligkeit +3,89). Auf einen Adelstitel verzichte ich auch weiterhin, die seit Jahren gewohnte bürgerliche Anrede „Aufgestiegener Meister“ bleibt mir doch die liebste.

Gruß,
Andreas

Halo Ray,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich frage mich aber Folgendes:

Damit sind Barone (und Freiherren) und Fürsten (und Grafen und Herzoge
nur noch Bürger.

Gilt für höhere Titel, Großherzog, Prinz, oder was es sonst noch gibt, etwas anderes?

Bei einem „ehemaligen“ Adelstitel handelt es sich heute also nur noch
um einen sogenannten Namenszusatz (z.B. „von“).

Du nennst nur das „von“. Was ist mit dem Titel?

Anlass meiner Frage ist: In meiner Nachbarschaft lebt jemand, den ich unter dem Namen „von Kissen“ kenne, was auch auf seiner Türklingel steht.

Zwischenbemerkung: Ich habe den Namen geändert, aber der richtige Name klingt in Zusamenhang mit dem „von“ ähnlich ein wenig lächerlich.

Da ich in unserer Wohngegegend als Wahlleiter eingesetzt werde, stellte ich fest, dass er in der Wählerliste als „Baron von Kissen“ eingetragen ist.

Darf (oder muss er gar) er den Titel also doch noch führen, tut es aber stillschweigend in privatem Umfeld nicht?

Könnte er sich des Titels ganz entledigen, falls er ihm peinlich sein sollte?

Gruß
Peter