Hallo WWW-Gemeinde!
Angenommen jemand hat sich eine Domadresse reserviert, auf welcher aber nur eine Startseite ist („coming soon“, für eine GbR). Der Domainname ist aber beim dpma nicht eingetragen. Wenn sich jemand nun dort diesen Namen eintragen lässt, hat dieser dann auch Anspruch auf die Domaniadresse www.[markenname].de?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Vieh-lieb
Hallo!
Das klingt so, als wüsste der Domain-Inhaber, dass der gewählte Name bereits als geschäftliche Bezeichnung gebraucht wird, welche schützenswert sein könnte. Wäre das so?
Hallo!
Das klingt so, als wüsste der Domain-Inhaber, dass der
gewählte Name bereits als geschäftliche Bezeichnung gebraucht
wird, welche schützenswert sein könnte. Wäre das so?
Nein, es wäre eher so, dass jemand Interesse an dem Domainnamen bzw dem gleichnamigen Firmennamen hat, und diesen dann auch registrieren lassen würde 
Hätte dieser dann Anspruch auf die Adresse?
Hätte dieser dann Anspruch auf die Adresse?
Eher nicht. Daß es keine www-Inhalte gubt, heißt ja nicht daß die Domain nicht genutzt wird, etwa für Mail oder FTP. Und selbst wenn sie nicht genutzt würde, wäre sehr zweifelhaft ob der, der jetzt die Marke anmeldet, damit durchkommen würde.
Ach so! Jemand (1) ist Domaininhaber und führt die geschäftliche Bezeichnung bereits, und jemand (2) will die Domain haben und deswegen eine Marke eintragen? So ist es? Ich komme immer mit den Jemanden durcheinander. Wenn es so ist, sehe ich auch wenig Chancen.dasMarkenrecht soll REchtspositionen schützen, nicht zerstören.
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