Hallo,
es gab vor ca. 1,5 Jahre oder auch schon länger eine Reform im BGB, bei der sichauch etwas zum Werkliferungsvertrag geändert hatte. Damals war auch der 651 BGB betroffen.
Gibt es den Werklieferungsvertrag als Vertragsart noch?
Was hat sich denn da geändert?
Hallo Michael,
Gibt es den Werklieferungsvertrag als Vertragsart noch?
Ja, am Ende des Werkvertragsrechts, § 651 BGB.
Regelmäßig ist demgemäß Kaufrecht anzuwenden.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
ehm und warum sagt man dann nicht gleich „Kaufvertrag“? Nur weil hier eine Sache hergestellt wird und nicht schon fertig ist?
Also ich kaufe ein Tube Zahncreme = Kaufvertrag.
Ich lasse mir eine Satteltasche für das Motorrad herstellen -> Werklieferungsvertrag, auf den aber Kaufrecht anzuwenden ist. So in der Art?
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Hallo Michael,
ehm und warum sagt man dann nicht gleich „Kaufvertrag“? Nur
weil hier eine Sache hergestellt wird und nicht schon fertig
ist?
Genau deshalb. Das kann einem Kaufvertrag sehr nahe kommen, muss aber
nicht. Schau Dir mal die von mir genannte Norm an und vergleiche dazu
§ 91 BGB (vertretbare Sachen).
Gruß - Jaschiii