Hi,
folgendes Szenario:
Ehepaar, er Beamter, sie Selbstständig.
Sie besitzen einen privaten PKW, der auf ihn zugelassen ist. Das private Fahrzeug hat eine Heckscheibenbeschriftung mit der Werbung ihres Gewerbes.
Das Ehepaar bezahlt seit Jahr und Tag GEZ-Gebühren, doch nun standen unverhofft zwei GEZ-Mitarbeiter vor der Türe, die sie arglos in die Wohnung ließ. Sie teilte den beiden Herren mit, dass sie ihre Genühren regelmäßig abbuchen ließen.
So weit alles ok.
Doch dann teilten ihr die beiden Herren mit, dass sie - trotz rein privater Nutzung - für den PKW ihres Mannes GEZ-Gebühren zu bezahlen habe, da das Fahrzeug mit ihrer Werbung versehen sei!
Die Herren füllten ein Formular aus und hielten es ihr zur Unterschrift hin, sie jedoch verweigete die Unterschrift. Die Herren wollten noch die Marke des Autoradios wissen, was sie ihnen nicht mitteilte (weil sie diese nicht kannte).
Die Herren verabschiedeten sich und meinten, dass da eine hübsche Rechnung ins Haus stehen würde!
Wie ist denn hier die rechtliche Seite? Muss er für seinen PKW nur wegen der Heckscheibenbeschriftung GEZ-Gebühren bezahlen?
mG
nyke
Hallo nyke,
lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.
„Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte.“
Ein Werbeaufdruck ändert m.E. nichts an der Nutzung.
Falls Du wirklich Post bekommst, würde ich entsprechend antworten.
mit besten Grüßen
Steffen B.
PS: Evt. ist in Deinem Kfz-Vertrag ein entsprechender Passus über die Art der Nutzung enthalten. Dann einfach eine Kopie beifügen.
Hi Steffen,
danke.
Kleine Zwischenfrage (jetzt in Ich-Form):
wie sähe es denn aus, wenn der PKW meiner Frau gehören würde, sie diesen aber trotzdem nur privat und nicht geschäftlich nutzt?
Denn damit wollte ich sie eigentlich zum Geburtstag überraschen
.
mG
nyke
Hallo,
Kleine Zwischenfrage (jetzt in Ich-Form):
wie sähe es denn aus, wenn der PKW meiner Frau gehören würde,
sie diesen aber trotzdem nur privat und nicht geschäftlich
nutzt?
Denn damit wollte ich sie eigentlich zum Geburtstag
überraschen
.
solange ihr verheiratet seid ist es egal wem das Auto gehört. Da lohnt es sich verheiratet zu sein, würdet ihr nur so zusammen leben sähe es nämlich anders aus.
Ich sehe allerdings die Antwort auf die Eingangsfrage ein bisschen anders. Denn die Werbung erfüllt ja den Zweck auf das Gewerbe aufmerksam zu machen - somit ist es also eine geschäftliche Nutzung des Autos (imho).
LG Timi
Hallo Timid,
Denn die Werbung erfüllt ja den Zweck auf das
Gewerbe aufmerksam zu machen - somit ist es also eine
geschäftliche Nutzung des Autos (imho).
Dies würde aber implizieren, dass jeder Privatmann, der für 20 Euro im Monat, die Werbung vom Sonnenstudio um die Ecke aufklebt sein Fzg. gewerblich nutzt. Oder was wäre mit einem Fzg, dass den Werbeaufkleber eines Fernsehsenders hat? Zudem ist es zumindest in der Versicherungswirtschaft so, dass unter der „Nutzung“ nur der Gebrauch in punkto fahren bzw. Transport zählt. Aus diesen Gründen gehe ich davon aus, dass ein Gericht ebenfalls eine gewerbliche Nutzung verneinen würde.
Bin allerdings kein Jurist und versuche mich der Definition „gewerbliche Nutzung“ nur logisch zu nähern (was ja nicht immer etwas mit dem Recht zu tun haben muss…)
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo Steffen,
Denn die Werbung erfüllt ja den Zweck auf das
Gewerbe aufmerksam zu machen - somit ist es also eine
geschäftliche Nutzung des Autos (imho).
Dies würde aber implizieren, dass jeder Privatmann, der für 20
Euro im Monat, die Werbung vom Sonnenstudio um die Ecke
aufklebt sein Fzg. gewerblich nutzt.
hmhm… sag das mal lieber nicht zu laut, wer weiß worauf die GEZ sonst noch kommt 
Ernsthaft: Man muss um Werbung zu fahren kein Gewerbe anmelden. Daher ist eine gewerbliche Nutzung in dem Moment so nicht gegeben.
Aber das Gewerbe ist ja in diesem konkreten Fall wohl auf den Inhaber des Autos (oder seinen Ehepartner) angemeldet. Daher sehe ich hier die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs.
Zudem
ist es zumindest in der Versicherungswirtschaft so, dass unter
der „Nutzung“ nur der Gebrauch in punkto fahren bzw. Transport
zählt. Aus diesen Gründen gehe ich davon aus, dass ein Gericht
ebenfalls eine gewerbliche Nutzung verneinen würde.
Das mag natürlich sein, ich wüsste jetzt nicht, dass so ein Fall schon vor Gericht gelandet wäre. Der Ausgang würde mich aber in der Tat interessieren 
Für mich stellt es sich einfach so dar: Die Werbung hat zum Zweck Aufmerksamkeit auf das Geschäft zu lenken und damit mehr Geld zu verdienen, also ist es eben (auch) eine geschäftliche Nutzung.
LG Timi
Igitt,
Ihr redet mit den Schwergen der GEZ. Das ist ja ekelhaft.
Gruß
Peter
Sind nicht die gleichen Leute die in den FirmenPKW sitzen schon Kunde bei diesen … (Bezeichnung gespart Verbalinjurie)
Demnächst kommen UMTS Handys zur GEZ
Die Internetnutzung
Manch Politganove wird bei diesen Gangst… (Bezeichnung gespart Verbalinjurie) untergebracht.
Privatsender machen Vollprogramm mit einem Umsatz (nicht Gewinn) von 1.5 Mrd € diese GEZ Piraten kassieren 8Milliaren Euro Gebühren.
Persönliche Meinung glatte Kriminalität.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs ist schon gegeben, richtig. Aber ein Werbeaufkleber macht aus einem Privat-PKW doch keinen Firmenwagen. Jedoch sichert sich die GEZ ab: Sie spricht von „ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen“. Diese Ausschließlichkeit macht das Radio hier wiederum gebührenpflichtig. Leider.
Gruß
André
Hi,
Das habe ich gerade bei gez.de gefunden:
Für jedes Autoradio in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug
besteht Gebührenpflicht. Sie besteht für Autoradios daher schon dann, wenn
Kraftfahrzeuge nur teilweise für eine selbständige Erwerbstätigkeit oder für
gewerbliche Zwecke des Rundfunkteilnehmers selbst oder eines Dritten genutzt
werden.
Soweit ich weiß, wird z. B. bereits eine Gebührenpflicht ausgelöst, wenn man
gelegentlich mit seinem Privatwagen Besorgungsfahrten für seinen Arbeitgeber
unternimmt (z. B. auf dem Rückweg von der Arbeit). So ähnlich wird es wohl auch
mit dem Aufkleber sein.
Also: Entweder Aufkleber weg oder Radio ausbauen.
Gruß vom T.
Nur weil man kein Gewerbe anmelden muss, heißt das noch nicht, dass man keines betreibt.
Man muss ein Gewerbe erst anmelden, wenn es einer kaufmänischen Buchführung bedarf.