Angenommen der Betreiber einer Homepage mit aktuellen Berichten aus der Region, also eine Art Heimatzeitung im Internet, fotografiert während einer wichtigen Veranstaltungen (sagen wir ein wichtiges Fußballspiel) welche Eintritt kostete. Diese Bilder stellt er zusammen mit einem kleinen Bericht auf eben diese Homepage. Dies seit 3 Jahren, nie hat sich jemand beschwert. Presseausweis oder ähnliches ist nicht vorhanden, aufgrund der Art der Webseite könnte man aber dennoch von einer journalistischen Tätigkeit sprechen.
Weiterhin angenommen, der (in diesem Fall) Fußballclub „klaut“ nun ein Bild von dieser Homepage und lässt es zusammen mit einem eigenen Bericht in einer überregional erscheinenden Tageszeitung abdrucken. Die Bildquelle wird weder erwähnt noch wurde vorher der Fotograf gefragt ob man das Bild derart nutzen darf.
Als der Fotograf nun den Fußballclub darauf anspricht entwickelt sich ein kleiner Streit in welchem der Fotograf beschuldigt wird, er hätte ohne Erlaubnis gar nicht fotografieren dürfen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Hi
Gleich Vorweg, ich habe keine Ahnung, aber :
er hätte ohne Erlaubnis gar nicht fotografieren dürfen
Steht am Eingang oder auf dem Gelände irgendwo, das Fotografieren vervoten ist ? Wirst du am Eingang nach einer Kamera kontrolliert ? Ich denke nicht, oder ?
… der (in diesem Fall) Fußballclub „klaut“
nun ein Bild von dieser Homepage und lässt es zusammen mit
einem eigenen Bericht in einer überregional erscheinenden
Tageszeitung abdrucken. Die Bildquelle wird weder erwähnt noch
wurde vorher der Fotograf gefragt ob man das Bild derart
nutzen darf.
Ich behaupte jetzt, das das Urheberrecht bei dir liegt und ohne deine Erlaubnis gar nichts läuft.
Als der Fotograf nun den Fußballclub darauf anspricht
entwickelt sich ein kleiner Streit in welchem der Fotograf
beschuldigt wird, er hätte ohne Erlaubnis gar nicht
fotografieren dürfen.
Der Club wurde erwischt und benutzt nun die simpelste Rechtfertigung. Ich befürchte aber ,ein Rechtsstreit würde keinem von euch helfen und nützlich sein. Versehe deine Bilder in Zukunft mit deinem Logo oder Namen. Wenn dann wieder Jemand ein Bild stibitzt ,ist wenigstens dein Name erwähnt.
Gruß Nino
Hi
Gleich Vorweg, ich habe keine Ahnung, aber :
er hätte ohne Erlaubnis gar nicht fotografieren dürfen
Steht am Eingang oder auf dem Gelände irgendwo, das
Fotografieren vervoten ist ? Wirst du am Eingang nach einer
Kamera kontrolliert ? Ich denke nicht, oder ?
Nein, es fotografiert nicht nur dieser Webseitenbetreiber sondern auch viele andere Leute.
Der Club wurde erwischt und benutzt nun die simpelste
Rechtfertigung. Ich befürchte aber ,ein Rechtsstreit würde
keinem von euch helfen und nützlich sein. Versehe deine Bilder
in Zukunft mit deinem Logo oder Namen. Wenn dann wieder Jemand
ein Bild stibitzt ,ist wenigstens dein Name erwähnt.
…einen Rechtsstreit will der Fotograf auch nicht anfangen, zumal es in einem 1400 Einwohner-Dorf nicht gut kommen würde (bringt nur Ärger). Er will sich nur informieren da er sich darüber seeehr ärgert.
Hi!
Erstens:
Nach §72 UrhG fallen Lichtbilder dem Urheber für fünfzig Jahre zu. Gibt es da keine vertraglichen Abmachungen mit einem Auftraggeber oder Arbeitgeber, ändert sich da auch nix.
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-…
Ich bin zwar nicht der Rechtkundler schlecht hin, aber meiner Ansicht nach muß es kenntlich gemacht sein, dass es Verboten ist bei diesen Veranstaltungen zu fotografieren. Hast Du schon mal bei einem Rockkonzert fotographiert? Nein! Warum nicht! Die nehmen Dir die Kamera weg, weil sie es vorher schriftlich ankündigen! DAS ist eine deutliche Bekanntmachung.
Zweitens:
Ein Presseasuweis ist rechtlich nix wert. Der ist keine rechtliche Lizenz zum knipsen. Er macht einen guten und professionellen Eindruck, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
http://www.gnspress.com/?page=contents&name=ueber_pa…
Das Bild zu kopieren IST meiner Einschätzung nach eine Urheberrechtsverletzung, wenn ein Fotographierverbot nicht VORHER DEUTLICH kenntlich gemacht wurde. Für mich sieht das ganze eher nach Stressreaktion als nach Wissen aus.
Frohes Knippsen wünscht,
Matthias
Hallo!
Ich bin zwar nicht der Rechtkundler schlecht hin, aber meiner
Ansicht nach muß es kenntlich gemacht sein, dass es Verboten
ist bei diesen Veranstaltungen zu fotografieren.
Ganz genau, im Stadion ist das Fotografieren in aller Regel nicht verboten.
Also, erkundige Dich mal beim DJV oder bei ver.di, was so eine Bildveröffentlichung kostet und schreib dem Verein darüber eine Rechnung, auf die Du natürlich auch konsequent Mahnungen folgen lassen solltest. Spätestens beim Mahnbescheid wird der Verein kompetenten Rechtsrat einholen - und zahlen.
ja hör auf, soweit will ich das doch gar nicht treiben… Ich hab ja nichts dagegen das mein Bild veröffentlicht wurde, mir geht es nur um die „Höflichkeit“ - das man vorher fragt! Die hätten das Bild ja bekommen, ich will das denen nur mal um´s Maul schmieren…
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Ich
hab ja nichts dagegen das mein Bild veröffentlicht wurde, mir
geht es nur um die „Höflichkeit“ - das man vorher fragt!
In Ordnung, wenn Du an der Rechtslage nicht interessiert bist, wieso fragst Du dann?
Hmm, also wenn jemand Bilder von fremden macht und diese auch noch veröffentlicht, dann muss er erstmal selbst aufpassen, dass diese Fremden in nicht selbst drankriegen und ihn verdonnern das zu unterlassen.
Denn es gibt ein Recht am eigenen Bild. Das hat zwar nichts mit Urherberrecht zu tun - wird aber oft verwechselt - deshalb sag ichs.
Wegen Urheberrecht:
Wer Bilder macht genießt grundsätzlich Leistungsschutz für diese Bilder die er über 823 BGB geltend machen kann. D.h., wenn jemand anders ihm diese Bilder „klaut“, dann kann er dies unterbinden.
Allerdings nur, wenn die Bilder z.B. abgedruckt werden oder halt irgendwie anders als vorgesehen verwendet werden.
Ich meine, die Person kann Schadensersatz verlangen.
Hat er sogar ein Werk erstellt (Grundsatz: Durch Knipsen entsteht kein Lichtbildwerk, sondern nur ein Lichtbild, Lichtbildwerke können (meist) nur professionelle Fotografen schaffen), dann genießt er sogar einen speziellen Urheberpersönlichkeitsschutz. Der ist noch weitreichender.
ich hab doch gar nicht gesagt das ich an der Rechtslage nicht interessiert bin! Ich will die Rechtslage denen nur um´s Maul schmieren, sagte ich doch sogar in dem Beitrag den du zitierst…
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Hmm, also wenn jemand Bilder von fremden macht und diese auch
noch veröffentlicht, dann muss er erstmal selbst aufpassen,
dass diese Fremden in nicht selbst drankriegen und ihn
verdonnern das zu unterlassen.
Denn es gibt ein Recht am eigenen Bild. Das hat zwar nichts
mit Urherberrecht zu tun - wird aber oft verwechselt - deshalb
sag ichs.
Richtig, weiß ich. Das Recht am eigenen Bild hat meines Wissens aber auch seine Grenzen: Wenn ich einen Zug fotografiere und zufällig der Lokführer deutlich zu erkennen ist, hat er trotzdem kein Recht am (eigenen) Bild - da er nur „Beiwerk“ ist, ich nicht wegen dieser Person abgedrückt habe.
Wie sieht das aber bei Theateraufführungen aus? Ich fotografiere ja so gesehen nicht die Person, sondern die Rolle…
Und: Meines Wissens haben die Leute auf dem Bild auch keine Rechte mehr, wenn es mehr als 3 Leute sind die auf dem Bild erkennbar sind. Korrekt?
Richtig, weiß ich. Das Recht am eigenen Bild hat meines
Wissens aber auch seine Grenzen: Wenn ich einen Zug
fotografiere und zufällig der Lokführer deutlich zu erkennen
ist, hat er trotzdem kein Recht am (eigenen) Bild - da er nur
„Beiwerk“ ist, ich nicht wegen dieser Person abgedrückt habe.
Ja, so kenn ich das auch.
Wie sieht das aber bei Theateraufführungen aus? Ich
fotografiere ja so gesehen nicht die Person, sondern die
Rolle…
Hmm, das ändert ja nichts daran, dass die Leute trotzdem, sogar im Mittelpunkt stehend, zu sehenn sind…
Und: Meines Wissens haben die Leute auf dem Bild auch keine
Rechte mehr, wenn es mehr als 3 Leute sind die auf dem Bild
erkennbar sind. Korrekt?
Weiss ich jetzt nicht genau. Aber dafür spricht, dass je mehr Leute auf einem Bild sind, desto weniger Individualität/Persönlichkeit des Einzelnen wird auf dem Bild gezeigt. Ergo kann die Verletzung auch nicht allzu groß sein.
Also: 1 Person = Verletzung; 100 Personen = wohl keine Verletzung
Aber ich würde es nicht von der Zahl abhängig machen. Das kommt, auf den Einzelfall denke ich. Könnte mir vorstellen, wenn auf einem Foto drei Köpfe das ganze Bild ausfüllen, dann liegt eher eine Verletzung vor als wenn die 50 Meter weit vom Fotografen wegstehen.
Am Besten fragt man sich: Was würde die Person wohl davon halten?