Telefonsex und wucher

Hallo, hier eine vielleicht reine Gemschacksfrage, bei der ich mir nich schlüssig bin, kontroverse Eindrücke erbeten.

In der Rspr. war in den Neunzigern lange Zeit streitig, ob Telefonsex aufgrund der Berührung der Sexualsphäre sittenwidrig ist. 2001 hat der Gesetzgeber aber selbst Life-Prostitution zivil-rechtlich legalisiert. Daraus kann man folgern, dass Telefonsex jedenfalls aufgrund der Berührung der Sexualspähre trotz eines älteren BGH-Urteils erst Recht nicht mehr sittenwidrig sein kann, zumal eine im „wesentlichen akustische Leistung“ erbracht wird.

Hier aber ein vielleicht ein neues Argument ?

Anbieter X berechnet für 15 Minuten Telefonbandgestöhne ca. € 35. Könnte der Vertrag darüber als wucherähnliches Rechtsgeschäft nichtig sein ? Die. Rspr. nimmt in anderen Fällen an, dass ein Vertrags-schluss, bei dem der Wert von Leistung und Gegenleistung, um mehr als 50% differieren, als wucherisches Rechtsgeschäft nicht ist, da vertraglliche Äquivalenzverhältnis nachhaltig gestört ist. In Bezug auf 15 Minuten Telefonbandgestöhne für € 35 lässt sich das vielleicht bejahen, wenn man als Vergleichsgruppe heranzieht, dass Internet-Anbieter von Porno-Seiten für eine Probemitgliedschaft von 3 Tagen
1 € berechnen bzw. 30 min Life-Sex ab € 50 zu haben sind, beide sind damit günstiger als Telefonsex und der Verbraucher bekommt letztlich mehr geboten – (letztes muss man hier logischerweise so sehen, sonst würde schon der oben genannte Erst-Recht-Schluß vom Prostitutions-gesetz auf Telefeonsex nicht klappen und der Vertrag wäre schon nach dem alten BGH-Urteil trotz des Prostitutionsgesetzes nichtig).

Kann sich dieses Argument vor Amtsrichterin XY hören lassen oder ist es einfach nur frivol bzw. peinlich ?

Hi,

In der Rspr. war in den Neunzigern lange Zeit streitig, ob
Telefonsex aufgrund der Berührung der Sexualsphäre
sittenwidrig ist. 2001 hat der Gesetzgeber aber selbst
Life-Prostitution zivil-rechtlich legalisiert. Daraus kann man
folgern, dass Telefonsex jedenfalls aufgrund der Berührung der
Sexualspähre trotz eines älteren BGH-Urteils erst Recht nicht
mehr sittenwidrig sein kann, zumal eine im „wesentlichen
akustische Leistung“ erbracht wird.

Hier aber ein vielleicht ein neues Argument ?

Anbieter X berechnet für 15 Minuten Telefonbandgestöhne ca. €
35. Könnte der Vertrag darüber als wucherähnliches
Rechtsgeschäft nichtig sein ?

warum? Es gibt Dienstleistungen die deutlich mehr als 140 Euro je Stunde kosten, wogegen noch kein Richter vorgegangen ist. Warum sollte dann diese spezielle Dienstleistung diesen Wert nicht haben?

Gruß,
Christian

Hi,

warum? Es gibt Dienstleistungen die deutlich mehr als 140 Euro
je Stunde kosten, wogegen noch kein Richter vorgegangen ist.
Warum sollte dann diese spezielle Dienstleistung diesen Wert
nicht haben?

weil es im rahmen des wucherähnlichen rechtsgeschäfts immer nur um die vergleichbarkeit innerhalb desselben marktsegmentes geht. wenn man in laden A geht und einen Apfel für € 10 kauft, aber zugleich beweisen kann, daß ein apfel überall sonst € 1 kostet, ist der erste vertragsschluß wucherisch.

ist all das also vielleicht gar nicht zu geschmachlos sondern too sohisticated ?

mfg A.

Warum sollte dann diese spezielle Dienstleistung diesen Wert
nicht haben?

weil es im rahmen des wucherähnlichen rechtsgeschäfts immer
nur um die vergleichbarkeit innerhalb desselben marktsegmentes
geht. wenn man in laden A geht und einen Apfel für € 10 kauft,
aber zugleich beweisen kann, daß ein apfel überall sonst € 1
kostet, ist der erste vertragsschluß wucherisch.

Nenn mich leichtgläubig, aber manche Waren und Dienstleistungen unterscheiden sich nicht nur durch den Preis, sondern auch durch die Qualität. Ob das auch bei Telephonsexanbietern der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis, auch wenn ich das für möglich halte.

ist all das also vielleicht gar nicht zu geschmachlos sondern
too sohisticated ?

Geht so, ich kann Dir jedenfalls grad noch folgen.

Gruß,
Christian

35 Euro für 15 Minuten dürfte denke ich normaler Tarif sein? Kenn mich da nicht aus, aber bei 0190er zahlt man doch knapp 2 Euro oder?

Wenn du das jetzt mit anderen „Dienstleistungen“ vergleichst wo die „Leistung“ mit direktem Körperkontakt erbracht wird vergleichst du Äpfel mit Birnen. Der Anrufer kann ja seine Gründe haben warum er anruft… bei Teleshopping sind die Waren auch teilweise 4x so teuer wie im Laden um die Ecke (RTL Shop -> Münzen), aber sie werden gekauft.

Die Kosten müssen mW auch vor Beginn des Gespräches genannt werden, so daß der Anrufer weiß was auf ihn zukommt…

Wenn du das jetzt mit anderen „Dienstleistungen“ vergleichst
wo die „Leistung“ mit direktem Körperkontakt erbracht wird
vergleichst du Äpfel mit Birnen.

Nein gerade nicht, dachte ich auch im ersten Moment, aber wenn man das annimmt, das also Äpfel mit Birnen verglichen würden, tritt argumentativ genau dass ein, was ich im urpsrungs-posting in dem klammerzusatz am ende geschrieben hatte. wenn telefonsex und life-prostitution nich verlgeichbar sein, greift schon die analoge anwendung des gesetzes zur zivilrechtlichen legalisierung der prostituion nicht ein, ergo bleibt es bei der früheren rspr., die telefonsex wegen der sexualspähre für sittenwidrig hielt. das ist ja die pointe… das absurde, an der sache…

mfg A.

Hi,

Wucher heißt nicht nur, einen überhöhten Preis zu verlangen, dazu gehört auch die Notlage, in der sich der Kunde befindet. Wenn nachts der Schlüsseldienst anrückt, dann ist die Not schon mal gegeben; nimmt der Monteur dann Schweinepreise, dann liegt Wucher vor.

Beim Telefonsex kann ich erstmal keine Notlage erkennen. In der Blödzeitung sind die Nummern fein säuberlich mit Preisen versehen, wie es die Preisauszeichnungsverordnung verlangt. Wo soll da Wucher sein? Vor Gericht geltend zu machen, dass zum Preisvergleich keine Zeit mehr war - wenig glaubwürdig.

Gruß Ralf